Nachdem eine Burgenländerin dreimal vor dem Sozialgericht abgeblitzt ist, rückt ein Problem in den Fokus, das viele betrifft. Ein Jurist der Arbeiterkammer Burgenland erklärt, warum immer mehr Kranke kaum Chancen auf Reha- oder Pensionsleistungen haben.
Jener Fall einer Burgenländerin, die nach einer schweren Operation mit lebensbedrohlichen Komplikationen dreimal vergeblich vor Gericht um Reha-Geld kämpfte, ist kein Einzelfall. Allein bei der Arbeiterkammer Oberwart wurden im Vorjahr über 500 Sozialrechtsfälle übernommen. Im gesamten Burgenland waren es rund 1000, mehr als die Hälfte davon betrafen Pensionen oder Reha-Leistungen.
Erfolgsquote für Betroffene verschwindend gering
Die Erfolgsquote liegt bei lediglich sieben bis zehn Prozent. Zum Vergleich: Beim Pflegegeld beträgt sie rund 40 Prozent. „Solche Schicksale sehen wir mittlerweile laufend“, erklärt AK-Regionalstellenleiter Christian Drobits. Viele Menschen hätten vor dem Sozialgericht kaum noch Chancen. Der Grund sei selten am einzelnen Fall festzumachen, sondern in den gesetzlichen Vorgaben.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die medizinischen Kriterien müssen dringend überarbeitet werden.
AK-Jurist und Landtagsabgeordneter Christian Drobits
Für rund 90 Prozent gilt kein Berufsschutz mehr. Sie können rechtlich auf jede Tätigkeit am Arbeitsmarkt verwiesen werden. Ob diese Jobs tatsächlich vorhanden oder gesundheitlich realistisch seien, spiele dabei keine Rolle.
Theoretische Leistungsfähigkeit reicht aus
„Menschen werden auf Tätigkeiten wie Portierdienste oder einfache Hilfsarbeiten verwiesen“, sagt Drobits. „Das hat mit der Lebensrealität oft nichts mehr zu tun.“ Es reiche bereits, dass medizinisch noch eine theoretische Leistungsfähigkeit gesehen werde. Dieses Leistungskalkül liege häufig weit entfernt von dem, was Betroffene im Alltag tatsächlich bewältigen können. Viele Verfahren endeten daher nicht einmal mit einem Urteil. „Die meisten wissen, dass sie kaum Aussicht haben, und ziehen ihre Klage zurück“, erklärt Drobits.
Besonders hart treffe dieses System Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben. Viele fühlten sich vor Gericht abgefertigt und in ihrer Würde verletzt.
Zwischen Behörden und Existenzsorgen
Seit der letzten gesetzlichen Änderung sei das Feld deutlich ausgeweitet worden. Wer keinen Berufs- oder Tätigkeitsschutz habe, gelte grundsätzlich als vermittelbar. Auch dann, wenn der Alltag etwas anderes zeige. „Viele stehen am Ende zwischen AMS, ÖGK und PVA“, sagt Drobits. „Und wissen nicht mehr, wohin.“ Für Drobits ist klar: Das System braucht eine Korrektur. Denn wer krank ist, darf nicht zur bloßen Zahl werden.
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