Nach einer schweren Wirbelsäulen-OP mit lebensgefährlichen Komplikationen kämpft eine Burgenländerin seit mehr als einem Jahr um Reha-Geld. Dreimal stand sie vor Gericht, dreimal wurde sie abgewiesen. Im Bescheid heißt es dennoch, sie könne noch „leichte Tätigkeiten wie Portierarbeiten“ verrichten.
Frau H. (Name geändert) ist müde vom Kämpfen. Die 53-Jährige ringt seit mehr als einem Jahr um Reha-Geld. Dreimal stand sie vor Gericht. Erfolglos. Trotz schwerer gesundheitlicher Probleme bleibt sie ohne finanzielle Absicherung.
Alles begann im Mai 2023. Eine Operation an der Lendenwirbelsäule sollte Besserung bringen. Stattdessen kam es zu massiven Komplikationen: Während des Eingriffs wurde der Dickdarm verletzt. Frau H. musste mit dem Rettungshubschrauber in ein anderes Krankenhaus geflogen und erneut operiert werden.
Nichts mehr wie zuvor
„Ich wusste nicht, ob ich das überlebe“, erinnert sie sich. Am Tag ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus folgte der nächste Schicksalsschlag: Ihr Vater verstarb. Abschied nehmen konnte sie nicht mehr. Seitdem ist nichts mehr wie zuvor. Die Rehabilitation war mühsam, geprägt von starken Schmerzen und eingeschränkter Mobilität.
Es fühlt sich an, als würde ich in einem fremden Körper leben.
Frau H.
Hinzu kommen seit dem Eingriff Schlafstörungen, starke Schreckhaftigkeit, Konzentrationsprobleme sowie kognitive Defizite. Auch körperlich leidet sie weiter: Vermehrtes Schwitzen belastet sie stark, möglicherweise infolge einer Verletzung des Nervus Sympathikus. Eine Entschädigungszahlung für die massiven Komplikationen erhielt sie nicht.
60 Prozent Behinderungsgrad
Trotz all dieser Beschwerden erhält Frau H. aktuell weder Pflege- noch Reha-Geld. Nach eigenen Angaben wurde ihr ein Behinderungsgrad von 60 Prozent zugesprochen.
Insgesamt bezog sie 13 Monate Reha-Geld, dann kam der Bescheid: Leistung gestrichen. Der Einspruch blieb erfolglos. „Ich verstehe dieses System nicht“, sagt sie. „Vor Gericht habe ich mich wie gelähmt gefühlt. Ich hatte das Gefühl, dass mir niemand zuhört.“
So wie vor Gericht ist noch nie jemand mit mir umgegangen.
Frau H.
Besonders belastend sei der Umgang bei den Verhandlungen gewesen. „So, wie man dort mit mir gesprochen hat, ist noch nie jemand mit mir umgegangen.“
Gefangen zwischen den Systemen
Bei der Arbeiterkammer Burgenland kennt man solche Fälle. Das Gesetz setze die Hürde für Reha-Geld extrem hoch an. Entscheidend sei nicht, wie es einem Menschen gehe, sondern ob theoretisch noch irgendeine Arbeitsfähigkeit möglich sei. Wer krank wird, bekommt maximal ein Jahr Krankengeld. Danach zahlt die ÖGK nicht mehr.
Beim AMS müsse man sich dann gesund melden, um überhaupt Geld zu bekommen. Viele Menschen landen dadurch in einem Vakuum zwischen AMS, PVA und ÖGK. Genau dort steckt heute auch Frau H. „Ich bin zu krank zum Arbeiten“, sagt sie. „Aber offenbar noch zu gesund für Hilfe.“
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