Haltlose Anschuldigung

Der Neue der Ex-Frau als „Gefahr für die Kinder“

Burgenland
12.03.2026 16:00

Ein Südburgenländer unterstellte dem Kontrahenten Kontakt zu unmündigen Mädchen und drohte, ihn beruflich zu ruinieren. Der ließ die Anschuldigungen nicht auf sich sitzen, zog vor Gericht und bekommt nun 700 Euro als Schadensgutmachung.

Der Sachverhalt stellt sich komplex dar. „Es dürfte eine größere Geschichte im Hintergrund laufen“, sagt die Richterin. „Aber wir verhandeln hier nur, was den Tatbestand erfüllt.“ Also reden wir über gefährliche Drohung und Verletzung der Ehre.

Was bekannt ist: Der Angeklagte (44) ist zweifacher Vater und geschieden. Seine Ex-Frau zog beim mutmaßlichen Opfer ein. „Es war, als wäre sie in einer Sekte und verherrlicht ihn. Die Kommunikation war seither schwierig“, so der Südburgenländer beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt.

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Ich wollte meine Kinder schützen. Ich empfand ihn als Gefahr.

Der Angeklagte am Landesgericht Eisenstadt

Ende Juni 2025 trat er in telefonischen Kontakt mit dem Neuen der Ex. „Ich wollte meine Kinder schützen. Ich empfand ihn als Gefahr.“ Wie bitte? „Ich hatte Kenntnis, dass dieser Mann über diverse Internet-Plattformen Kontakt zu unmündigen Mädchen aufgenommen hat. Ich habe ihn in einem etwas rauen Ton aufgefordert, dass er sich gefälligst künftig von meinen Kindern fernhalten soll.“ Andernfalls werde er einschlägige Screenshots und Bilder in Umlauf bringen. Wohl auch, um seine Ruhe zu haben, willigte der Mann ein.

Opfer fürchtete um guten Ruf
Nur eine Woche später – der Angeklagte weilte in Ungarn – kam ihm zu Ohren, dass sein Kontrahent im Auto vor seinem Haus gesessen sei und die Kinder beobachtet habe. Wieder ein Anruf. Dieselben Drohungen, die mit dem Satz endeten: „Ich wünsche dir alles Gute für deine berufliche Zukunft.“ Dies fasste der Mann, den man weit über die Ortsgrenzen hinaus kennt, als Drohung auf. Weil er um seinen guten Ruf fürchtete, informierte er die Polizei.

Entschuldigung nach „riesigem Fehler“
„Ich befand mich damals in einer Ausnahmesituation“, sagt der Angeklagte. „Ich habe einen riesigen Fehler gemacht und entschuldige mich bei ihm und meiner Familie, die ich in ein Chaos gestürzt habe.“ Zu keinem Zeitpunkt habe er den Vorsatz gehabt, Furcht und Unruhe zu stiften. „Ich wollte auch nie etwas veröffentlichen oder ihn gar beruflich ruinieren.“

Die Diversion – 1680 Euro Geldbuße plus 700 für das Opfer als Schadensgutmachung – wird akzeptiert.

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