Weil Nicht-Kunden ihre Autos immer wieder unberechtigt auf Stellplätzen vor seinem Geschäft abstellten, forderte der Anwalt eines Bäckers in Niederösterreich jeweils 350 Euro. Nicht alle nahmen die exorbitant hohe Pönale so hin.
Jene, die tief in die Tasche greifen mussten, mögen es als „Karma“ bezeichnen. Und tatsächlich: Die goldenen Jahre für die Parkstrafen-Anwälte dürften endlich Geschichte sein. Nicht nur, weil mit 1. Jänner 2026 ein Gesetz in Kraft getreten ist, das die Parkplatz-Abzocke durch missbräuchliche Besitzstörungsklagen unterbinden soll. Sondern auch wegen einer eindeutigen Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg (NÖ).
Mit Besitzstörungsklage abgeblitzt
Es geht um Parkplätze vor einer Bäckerei in Himberg, die immer wieder von Nicht-Kunden unberechtigt benutzt wurden – etwa, um sich gegenüber ein Kebab zu kaufen. Der von dem Betrieb beauftragte Anwalt fuhr dagegen (zu) schwere Geschütze auf, die für Unmut sorgten. Via Brief forderte der Jurist eine Pönale von jeweils 350 Euro und die Unterfertigung einer Unterlassungserklärung. Nur dann werde von einer Besitzstörungsklage abgesehen.
Eine Falschparkerin wollte diese hohe Summe nicht berappen und wandte sich an die Kanzlei Arbacher-Stöger und Thaler. „Unsere Mandantin hat zugegeben, ein paar Minuten auf dem Parkplatz gestanden zu haben, hat dann eine Unterlassungserklärung abgegeben und zudem einen Schadenersatzbetrag von 100 Euro, statt der geforderten 350 Euro, bezahlt“, sagt Rechtsanwältin Elisabeth Thaler.
„System“ gesprengt?
Weil nicht der volle Betrag bezahlt wurde, flatterte bei der Frau die Besitzstörungsklage ins Haus. Im Bezirksgericht blitzte der in der Branche bekannte Anwalt des Bäckers damit ab. Sinngemäß mit dem Kommentar, dass ansonsten das System mit den Besitzstörungsklagen gar nicht mehr funktionieren würde, brachte er ein Rechtsmittel ein.
Doch zog er auch in der Instanz am Landesgericht Korneuburg den Kürzeren: Durch die Unterfertigung der Unterlassungserklärung samt angemessener Pönale sei die Wiederholungsgefahr weggefallen. Ein richtungsweisendes Urteil für weitere Abzock-Fälle!
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