Zwei Rumänen (38 und 39 Jahre) kamen in Kitzbühel und Ischgl mit einer ausgeklügelten Masche zu fremden Codes und tätigten zahlreiche Überweisungen. Das ging zum Glück nicht ewig gut. Nun saß das Duo vor dem Innsbrucker Landesgericht.
Zwischen Jänner und April 2024 schlugen die beiden Männer zu, die hauptsächlich „zum Stehlen“ nach Kitzbühel und Ischgl gekommen waren, wie sie im Laufe des Prozesses einräumten.
In Gastronomiebetrieben geschickt „spioniert“
In Bars und Restaurants beobachteten die beiden Angeklagten ihre Opfer beim Bezahlen und konnten so Sperrcodes von Handys und PIN-Codes von Bankomatkarten auskundschaften. Jene Handys und Bankomatkarten stahlen sie im Anschluss und tätigten insgesamt 48-mal Überweisungen auf fremde Konten. Schaden: mehr als 50.000 Euro!
Motiv: Am Pokertisch hohe Schulden gemacht
Als Motiv dahinter gaben die beiden „massive Schulden“ an, die aus ihrer Spiel- und Drogensucht entstanden seien. Die Erzählung dazu mutete an, als wäre sie einem Kriminalfilm entsprungen: Sie hätten jedenfalls in London an einem Pokertisch einen geheimnisvollen Geldgeber kennengelernt, der ihnen Bares geliehen habe. Dieser habe sie im Anschluss als Geldeintreiber „massiv unter Druck gesetzt“ und ihnen gesagt, dass sie die geschuldeten Beträge auf besagte Konten überweisen sollten. „Das Geld kam dann aber zum Teil nicht an und wir haben aus purer Verzweiflung immer weitergemacht“, sagte einer der Männer aus.
Beide Angeklagten stellten dabei aber vehement in Abrede, dass sie – wie angeklagt – Teil einer kriminellen Vereinigung seien. „Es schaute nur professionell aus und der Geldeintreiber wusste auch nicht, wie wir die fehlenden Beträge aufstellen“, beschrieb der Erstangeklagte den Hergang.
Kriminelle Vereinigung oder nicht als Streitpunkt
Ein Umstand, den die Staatsanwältin mehrfach hinterfragte, von der Verteidigerin des Erstangeklagten und vom Verteidiger des Zweitangeklagten aber aufrechterhalten wurde. „Es gibt keinen Hinweis, dass sie Teil einer kriminellen Vereinigung sind“, sagten diese.
Richter Michael Böhler und die Schöffen sprachen die beiden Männer schließlich schuldig, ließen den Anklagepunkt, dass sie Teil einer kriminellen Vereinigung seien, aber fallen.
Vorstrafen erschwerend bei Zweitangeklagtem
Der Erstangeklagte fasste – da bisher unbescholten – zwei Jahre Haft aus. Für den mehrfach vorbestraften Zweitangeklagten setzte es drei Jahre. Das Urteil gegen den Erstangeklagten ist bereits rechtskräftig, das gegen den Zweitangeklagten noch nicht.
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