Zwei Musiker arbeiten in einem Klagenfurter Tonstudio an einer neuen Aufnahme. Zwischendurch gibt's Bier und Whiskey – und dann eskaliert ein Streit, weil einer der Männer offenbar nicht ganz bei der Sache ist. Der 32-jährige Studiobesitzer soll dem Jüngeren einen lebensgefährlichen Leberstich versetzt haben: 15 Jahre Haft (nicht rechtskräftig).
Als der angeklagte Kenianer in den Klagenfurter Schwurgerichtssaal gebracht wird, sucht man vergebens einen Dolmetscher. Der 32-Jährige lebt seit 18 Jahren in Kärnten und spricht nicht nur fließend Deutsch, sondern auch sehr gerne.
Fast wasserfallartig erzählt er in tiefstem Dialekt, was sich seiner Ansicht nach zwischen ihm und seinem syrischen Musikerkollegen vergangenen Sommer in Klagenfurt abgespielt habe: „Wir wollten in meinem Tonstudio eine neue Aufnahme machen. Ich habe dafür eingekauft, alles vorbereitet.“
Aber es lief nicht so wie geplant. Das spätere Opfer telefonierte, drehte sich einen Joint, lud eine Freundin ein, die aber gleich wieder verschwand. Alles in allem war der Aufnahmetag wenig erfolgreich, außerdem floss zu viel Alkohol. „Hat Sie das gestört?“, fragt ein Richter. „Ist die Tat deswegen passiert?“
Stark betrunken, aber zurechnungsfähig
Die Antwort bleibt der Angeklagte schuldig. „Ach, Schmarren. Entschuldigung. Ich wollte nur noch schlafen“, sagt er und beteuert, sich nicht daran erinnern zu können, wie er auf seinen Freund eingestochen habe. „Ich weiß nur noch, dass er plötzlich schrie: He Bruder, du hast mich gestochen. Und er sagt sicher die Wahrheit, also muss es wohl so gewesen sein.“
Wie aber ist eine solche Tat rechtlich zu qualifizieren? Der Schwarzafrikaner – er hat eine Arbeitsberechtigung, ist gelernter Koch, arbeitete als Maschinist – hatte zwei Promille intus. Laut Gerichtspsychiater Walter Wagner sei es „nachvollziehbar, dass es Erinnerungslücken gibt“. Eine derartige Alkoholisierung habe verschiedene Auswirkungen – jemand, der „alkohol-naiv ist, kann schon am Boden liegen, wer daran gewöhnt ist, kann noch zielgerichtet handeln“.
Der Angeklagte soll also in seinem Zustand bewusst in Kauf genommen haben, seinen Freund zu töten, meint die Staatsanwaltschaft. „Sie als Geschworene müssen entscheiden, ob es sich wirklich um einen Mordversuch handelte“, appellierte Verteidiger Maximilian Peter an die acht Laienrichter. „Sie sehen, dass es in einem Gerichtsverfahren immer mehrere Seiten gibt.“ Doch angesichts von vier Vorstrafen und den Zeugenaussagen fällt das Urteil eindeutig aus: Mordversuch, 15 Jahre Haft (nicht rechtskräftig).
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