Die Experten der Arbeiterkammer raten bei Langzeitkrankenständen zur rechtzeitigen Beantragung des Rehabilitationsgeldes, wie der Fall einer Burgenländerin zeigt.
Dienstnehmer erhalten während des Krankenstands eine Entgeltfortzahlung. Sobald diese ausläuft, wird Krankengeld von der Krankenversicherung geleistet. Je nach Versicherungszeiten kann bis zu 52 Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 78 Wochen der Anspruch darauf bestehen. Nach Ausschöpfen der Höchstdauer kommt es zur sogenannten „Aussteuerung“. Es wird dann kein Krankengeld mehr bezahlt – unabhängig vom Gesundheitszustand.
Betroffenen bleibt dann oft nur der Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension, der vorrangig als Antrag auf Rehabilitationsgeld gilt. „Meist ist es sinnvoll, schon vor Ablauf des Krankengeldanspruchs einen Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger zu stellen“, rät AK-Sozialrechtsexperte Andreas Pfeifer. Betroffene sollten sich bereits frühzeitig beraten lassen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Antrag von Burgenländerin zunächst abgelehnt
Pfeifer bringt das Beispiel einer jungen Physiotherapeutin aus dem Burgenland, bei der es zur „Aussteuerung“ kam. Die 34-Jährige konnte nach einer Covid-Erkrankung selbst kleinste körperliche Tätigkeiten nicht mehr ausführen und musste von ihrer Mutter gepflegt werden. Der vormals aktiven Frau fiel es sogar schwer, längere Zeit zu sitzen. Die Krankheit zeigte sich auch in extremer Licht- und Geräuschempfindlichkeit. Ihr Antrag auf Reha-Geld wurde trotz ihres schlechten Gesundheitszustandes vorerst abgelehnt.
Die Wende brachte eine Klage der Arbeiterkammer. Das Gericht entschied positiv. „Die ärztlichen Gutachten haben bestätigt, dass die Klägerin sowohl körperlich als auch aus neurologisch-psychiatrischer Sicht nicht arbeitsfähig ist“, so AK-Juristin Leah Hausmann. Dank des Reha-Geldes könne sich die Frau nun voll auf ihre Genesung konzentrieren.
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