Ein 53-jähriger Grazer schlug 18-mal mit einem Spaten auf seine Nachbarin ein. Und das wegen einer Ameisenstraße, die von ihrer Terrasse auf seinen Balkon führte. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung wegen Gefährlichkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung. Der Mordprozess startet im März.
Ein schrecklicher Femizid hat die Steiermark im heurigen Jahr bereits erschüttert. Bis es zum Prozess gegen den Tatverdächtigen Manuel M. kommt, wird noch einige Zeit vergehen. Der 53-jährige Andreas M. hingegen muss sich bereits Anfang März in Graz den Geschworenen stellen, nachdem er voriges Jahr seine Nachbarin ermordet haben soll.
Die 72-jährige Eva K. galt als sehr beliebt. Nachbarn sprachen nur gut von ihr, sie hat jedem geholfen. Umso größer war vergangenen Mai der Schock unter den Anwohnern in der Scheigergasse in Graz-St.Peter, als bekannt wurde, dass die 72-Jährige gestorben ist. Zu Tode geprügelt vom Sohn einer Nachbarin, die in der Wohnung über dem Opfer lebte. Das Motiv der Bluttat: eine simple Ameisenstraße.
Terrasse als Streitpunkt
Andreas M. hatte die Ameisen auf dem Balkon seiner Mutter entdeckt. Auf der Suche nach dem Ursprung landete er auf der ebenerdigen Terrasse der 72-Jährigen. Eine Terrasse, die seit Jahren im Mittelpunkt mehrerer Klagen des 53-Jährigen steht, da sie angeblich zur Allgemeinfläche gehört. Die 72-Jährige nutzte sie, indem sie aus dem Küchenfenster kletterte.
Wegen eines Blumentopfs, an dem die Ameisenstraße startet, und den der Angeklagte umgestellt hatte, gerieten Eva K. und Andreas M. sofort in eine heftige Diskussion. Als die Pensionistin ihn als „Problememacher“ bezeichnete, sah der 53-Jährige rot.
Keine Chance gegen Angreifer
Er schlug die schmächtige 72-Jährige, versetzte ihr Kniestöße, warf sie gegen ein Lüftungsgitter, trat auf ihren Kopf und versetzte ihr schließlich mit einem Spaten mindestens 18 Hiebe gegen Hals und Schädel. Die Pensionistin, die nicht den Hauch einer Chance gegen den 95-Kilo-Angreifer hatte, verblutete auf der Terrasse.
Der psychiatrische Sachverständige attestiert dem studierten Ingenieur, der sich als Privatier und Investor bezeichnet, eine schwere psychische Erkrankung, die sich über Jahre aufbaute und in dem Blutrausch endete. Wegen der großen Gefahr, die vom Angeklagten ausgeht, wird eine Einweisung beantragt.
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