Ein heute 64-jähriger Flüchtling aus Syrien hatte bei der Einreise nach Österreich verheimlicht, auch Türke zu sein. Der Mann wurde am Montag am Landesgericht im Burgenland vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen.
Im Jahr 2013 kam der damals 52-Jährige via Schlepper nach Österreich. Bei den Behörden gab er an, syrischer Staatsbürger zu sein. „Mehr haben sie mich nicht gefragt“, sagte der Mann bei der ersten Hauptverhandlung am Landesgericht Eisenstadt im November 2024. Die „Krone“ berichtete.
Der Asylbescheid fiel schließlich positiv aus, er übersiedelte ins Burgenland, ließ die Familie nachkommen und bezog fortan fast zehn Jahre lang die Mindestsicherung – in Summe wechselten 197.340 Euro den Besitzer. Und genau darin liegt das juristische Problem.
Aus der Türkei eingereist
Der Syrer hatte bei der Einreise verschwiegen, auch den türkischen Pass zu besitzen und aus der Zweitheimat nach Österreich eingereist zu sein. Hätte er dies 2013 kundgetan, wäre er unverzüglich retour geschickt worden.
Nun, bei der Fortsetzung des Prozesses, hakt die Richterin nach: „Als Sie den Antrag auf Mindestsicherung stellten – wussten Sie da, dass man als syrischer Staatsbürger Leistungen bekommt, die man als türkischer Staatsbürger nicht bekommt?“ – „Nein. Ich wurde nicht belehrt“, lässt der 64-Jährige über seine kurdisch sprechende Verteidigerin ausrichten, die erklärt, warum wir hier eigentlich sitzen.
Der Asylstatus war ihm aberkannt worden, als die Behörde Kenntnis erlangte, dass dieser auch über die türkische Staatsbürgerschaft verfügt.
Verteidigerin vor Gericht
„Der Asylstatus war ihm aberkannt worden, als die Behörde Kenntnis erlangte, dass dieser auch über die türkische Staatsbürgerschaft verfügt. Dagegen erhob er Beschwerde.“
„Niemanden hineingelegt“
Er sei ein „aufrichtiger Mensch“, der „niemanden hineingelegt“ habe, sagt der syrische Türke, der nur deshalb nicht aus Syrien eingereist sei, weil „wir von dort aus keinesfalls weitergekommen wären.“
Für Frau Rat ist entscheidend, dass der Mann den Lebensmittelpunkt bis zur Flucht in Syrien hatte. „Wenn das Gericht Zweifel hat, ob der Vorsatz gegeben ist, muss ich Sie freisprechen.“
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