Es ist eine unglaubliche Tat: Mit dem Messer in der einen Hand und der neun Monate alten Tochter am anderen Arm schnitt ein 28-Jähriger in Wien seiner Freundin den Hals auf. Sie überlebte dank einer Notoperation. Im Zeugenstand weint die gebürtige Kärntnerin: „Ich sehe die Narbe jeden Tag.“ Für die Geschworenen besteht kein Zweifel an einem Mordversuch.
„Haben Sie ihrer Lebensgefährtin den Schnitt am Hals zugefügt?“, so die erste Frage von Richter Stefan Apostol. „Ja“, sagt der 28-Jährige. Nur, um im selben Satz eine Erklärung für die unfassbare Tat liefern zu wollen – oder eine Rechtfertigung. „Es ist alles so schnell gegangen. In dem Moment sind die Sicherungen mit mir durchgegangen. Ich wollte sie einfach verletzen. Ich war so wütend“, jammert der Österreicher fast.
Wollte lieber zocken, statt Möbel aufzubauen
Doch was könnte den Arbeitslosen so in Rage bringen, dass er der Mutter seines damals neun Monate alten Kindes ein Messer an der Kehle ansetzen würde? Eine Lappalie. Das Paar zog Mitte September von Klagenfurt nach Wien. Der 28-Jährige erhoffte sich bessere Jobchancen. Am 25. September dann: „Ich hätte einen Kleiderschrank aufbauen sollen. Aber ich war faul und hab lieber Konsole gespielt.“
Erst Watsche, dann Schläge
Dass sich die 25-Jährige da aufgeregt hat, ist wohl nachvollziehbar: „Ich hab ihn mehrmals darum gebeten“, erinnert sie sich im Zeugenstand. Irgendwann fing die Kärntnerin dann an zu schimpfen – „Ich war so frustriert.“ Da eskalierte die Situation komplett. Was mit einer Watsche anfing, ging mit Schlägen und Tritten weiter.
In der einen Hand hatte er das Messer, am anderen Arm hielt er die Kleine.
25-jährige Kärntnerin im Zeugenstand
Dann ging der gebürtige Österreicher in die Küche. „Ich hab’ nur die Lade gehört“, erinnert sich die Frau. „In der einen Hand hatte er das Messer, am anderen Arm hielt er die Kleine.“ Als er die 25-Jährige von hinten packte und drohte: „Jetzt wirst du sehen. Du Schlampe, ich werde dich umbringen.“ Mit dem Gemüsemesser schnitt er ihr quer über den Hals. Zehn Zentimeter lang und eineinhalb Zentimeter tief war die Wunde …
Acht Tage lag die junge Mutter im Koma. Erst, als sie im Oktober eine Aussage bei der Polizei machen konnte, wurde der 28-Jährige festgenommen. Bei der Erstversorgung durch die Einsatzkräfte sprach er nämlich von Selbstverletzung – die Kärntnerin hätte das damals bejaht. Warum, weiß sie jetzt im Zeugenstand nicht mehr ganz genau.
Narbe als ständige Erinnerung
Und dann fließen bei der 25-Jährigen die Tränen: „Ich sehe die Narbe jeden Tag, wenn ich in den Spiegel schaue.“ Nach dem künstlichen Tiefschlaf musste sie mit einem Rollator wieder Gehen lernen. Ihre kleine Tochter konnte sie monatelang nicht auf den Arm nehmen. An Schlaf sei ohne Medikamente überhaupt nicht zu denken. Wohl ein kleineres Problem, aber eine ständige Erinnerung: „Ich hatte so schöne lange Haare bis zur Hüfte. Die sind auch weg.“
Der Angeklagte, verteidigt von Anwalt Christian Werner, bleibt dabei: „Ich wollte sie nie umbringen. Ich liebe diese Frau. Wir haben ein gemeinsames Kind.“ Dem können auch die Geschworenen wenig abgewinnen: Den Mordversuch bejahen sie einstimmig und verurteilen den 28-Jährigen nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Gefängnis.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.