In burgenländischen Stoob sollen Schüler nach einer Skizze, die ihr Lehrer an die Wand gezeichnet haben soll, ein Hakenkreuz gemauert haben. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Dem Pädagogen droht jetzt ein Disziplinarverfahren.
Pfusch im Klassenzimmer oder bewusst verbotene Symbolik? Auf dem Gelände der Keramikfachschule in Stoob sorgt ein Arbeitsauftrag für erhebliches Aufsehen und womöglich ein juristisches Nachspiel: Schüler der Berufsschule Pinkafeld, die aktuell auf dem Campus der Keramikschule eingemietet ist, sollen in der Vorwoche im Unterricht ein Hakenkreuz mauern haben müssen – Stein für Stein. Ob dahinter bloße Gedankenlosigkeit oder der Einsatz verbotener NS-Symbolik steckt, ist derzeit Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.
Direktor erstattete Anzeige
Fest steht derweilen nur: Der Vorfall hat sich schnell herumgesprochen und ist schließlich bei den Behörden gelandet. Das Hakenkreuz zählt in Österreich zu den verbotenen NS-Symbolen. Jede erkennbare Darstellung fällt unter die Verbotsbestimmungen, unabhängig davon, ob das Zeichen gedreht, gespiegelt oder stilisiert ist.
Aufmerksam auf den Fall hat der Direktor der Berufsschule Pinkafeld gemacht, an der der Lehrer ebenfalls tätig sein soll. Nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion Burgenland habe er die Polizei informiert und telefonisch Anzeige erstattet. Beamte fuhren nach Stoob und dokumentierten die Situation.
Ob es eine bewusste Handlung war, wird sich herausstellen.
Bildungsdirektor Alfred Lehner
Dem Lehrer drohen dienstrechtliche Konsequenzen
Die Bildungsdirektion bestätigte die Anzeige. „Derzeit wird auch geprüft, ob es für den Lehrer dienstrechtliche Konsequenzen gibt. Ob es eine bewusste Handlung war, wird sich herausstellen“, erklärt Bildungsdirektor Alfred Lehner. Nach bisherigen Schilderungen soll der Lehrer vor Beginn der Arbeit eine Skizze an die Wand gezeichnet haben, an der sich die Schüler beim Mauern orientieren sollen.
Ob rechts oder links: Beides ist verboten
Ob die Form des Arbeitsauftrages bewusst gewählt wurde oder ob der Lehrer ihre Wirkung unterschätzt hat, sollen die polizeilichen Ermittlungen jetzt klären. In der Diskussion rund um das gemauerte Symbol wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Form „in die falsche Richtung“ zeige und daher nicht dem historischen NS-Zeichen entspreche.
Für die rechtliche Bewertung wäre das allerdings unerheblich. In Österreich sind beide Varianten verboten. Entscheidend ist der erkennbare Bezug zur NS Symbolik, nicht die Drehrichtung des Zeichens.

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