Im Winter mag sie vielleicht fern scheinen, doch jetzt steht sie kurz bevor: Mit 2026 tritt die neue Hitzeschutzverordnung in Kraft und soll Arbeiter im Sommer besser schützen. Denn Hitze kann besonders bei körperlichen Arbeiten gefährlich werden.
Die Hitzeschutzverordnung des Arbeitsministeriums tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und soll ab dem Sommer 2026 erstmals praktisch wirksam werden: Arbeitgeber müssen für Arbeiten im Freien einen Hitzeschutzplan bereitstellen und bei einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab Stufe 2 („Vorsicht, gelb“, 30-34 Grad Celsius) die darin festgelegten Maßnahmen verpflichtend umsetzen.
Hitze als Gefahr für die Gesundheit
„Hitze ist längst zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko geworden“, sagte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) laut Mitteilung. „Wer im Freien arbeitet, verdient bestmöglichen Schutz – und den stellen wir mit dieser Verordnung sicher.“
Verlagerung von Arbeitszeiten, weniger schwere Arbeiten
Der Hitzeschutzplan muss eine Beurteilung der Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung sowie konkrete Schutzmaßnahmen enthalten. Genannt werden unter anderem Verlagerung von Arbeitszeiten, Reduzierung besonders schwerer Arbeiten, Beschattung sowie persönliche Schutzmaßnahmen wie Kopf- und Nackenschutz, UV-Schutzkleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme. Außerdem sind Notfallmaßnahmen für Erste Hilfe bei Hitzesymptomen vorgesehen.
Weitere Maßnahmen möglich
Die Verordnung sieht zudem eine verpflichtende Kühlung bzw. Klimatisierung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln vor. Für Nachrüstungen sind Übergangsfristen vorgesehen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.