Gilt ab 30 Grad

Ab 2026 Hitzeschutz für Arbeiter im Freien

Österreich
09.07.2025 15:01

Ab 2026 sollen Personen, die im Freien arbeiten, besser vor Hitze geschützt werden. Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, einen Hitzeschutzplan umzusetzen, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe zwei oder höher (30 bis 34 Grad) ausgibt.

Im Vordergrund steht die Gefahrenvermeidung: so etwa durch eine Verlagerung der Arbeitszeit oder eine Reduzierung der Arbeitsschwere. Ist das nur eingeschränkt möglich, müssen technische und organisatorische Maßnahmen – wie die Beschattung des Arbeitsplatzes oder die Verlagerung der Tätigkeit in den Schatten – getroffen werden.

Ist auch das nur eingeschränkt möglich, braucht es persönliche Maßnahmen wie leichte Kleidung, Kopfschutz oder Sonnencreme.

  • In Kraft treten soll die Hitzeschutzverordnung am 1. Jänner 2026. Sie enthält eine verpflichtende Ausstattung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit einer Kühlung oder Klimatisierung – in einer Krankabine können Temperaturen von bis zu 50 Grad herrschen.
  • Für die Umrüstung soll es Übergangsfristen geben. Der Hitzeschutzplan muss in Arbeitsstätten, Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen für alle Arbeitnehmer einsehbar sein.
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