Ab 2026 sollen Personen, die im Freien arbeiten, besser vor Hitze geschützt werden. Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, einen Hitzeschutzplan umzusetzen, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe zwei oder höher (30 bis 34 Grad) ausgibt.
Im Vordergrund steht die Gefahrenvermeidung: so etwa durch eine Verlagerung der Arbeitszeit oder eine Reduzierung der Arbeitsschwere. Ist das nur eingeschränkt möglich, müssen technische und organisatorische Maßnahmen – wie die Beschattung des Arbeitsplatzes oder die Verlagerung der Tätigkeit in den Schatten – getroffen werden.
Ist auch das nur eingeschränkt möglich, braucht es persönliche Maßnahmen wie leichte Kleidung, Kopfschutz oder Sonnencreme.
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