Tritt später in Kraft

Waldschutz-Verordnung wird abermals abgeschwächt

Außenpolitik
04.12.2025 22:04

Eine eigentlich schon im Jahr 2023 beschlossene EU-Verordnung zum Schutz vor Entwaldung wird nun erneut abgeschwächt und verschoben. Dies ist das Ergebnis der jüngsten Verhandlungen von Unterhändlern des EU-Parlaments und der EU-Staaten. 

Nun werden die Regeln der sogenannten Entwaldungsverordnung also abermals verschoben – für große Unternehmen um ein Jahr und für kleine Unternehmen bis Mitte 2027. Zudem werden die Berichtspflichten für Unternehmen gelockert. Künftig müssen nur noch diejenigen Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, eine Sorgfaltserklärung abgeben.

Händler und nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette sind von dieser Pflicht befreit. Die Einigung sieht zudem vor, dass Kleinst- und Kleinunternehmen lediglich eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben müssen, wie das Parlament mitteilte

Schutz vor Entwaldung für sieben Rohstoffe
Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, zu verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, für deren Herstellung Waldflächen dauerhaft in Agrarflächen umgewandelt wurden. Betroffen sind sieben Rohstoffe: Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja, Holz und Rinder. Die Brüsseler Behörde hatte die Verordnung aufgrund des immer größer werdenden Drucks aus der Wirtschaft und wegen neuer Mehrheitsverhältnisse im Parlament bereits Ende September um ein Jahr verschoben.

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