Nach massivem Druck aus Wien und anderen EU-Hauptstädten macht die EU-Kommission einen Rückzieher: Die heftig kritisierte Entwaldungsverordnung wird deutlich entschärft. Besonders kleine Betriebe sollen von bürokratischen Pflichten verschont bleiben – ein Erfolg, den Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) bereits im Vorfeld für sich reklamiert hatte.
Brüssel hat am Dienstag weitere Aufweichungen der EU-Entwaldungsverordnung präsentiert – damit reagiert die Kommission auf den anhaltenden Widerstand aus der Landwirtschaft und von konservativen Regierungen. Die neuen Vorschläge sehen vor, dass kleinere Produzenten, die ihre Waren auf lokalen Märkten verkaufen, künftig deutlich weniger strenge bürokratische Anforderungen erfüllen müssen.
Weniger Dokumentationspflichten für die Lieferkette
Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Lieferkette: Künftig soll nur noch der erste Akteur in der Kette Angaben zur Herkunft des Produkts machen müssen – nicht mehr alle weiteren Abnehmer und Verkäufer. Der ursprüngliche Vorschlag hatte eine lückenlose Dokumentationspflicht für die gesamte Lieferkette vorgesehen. Damit würden deutlich weniger Unternehmen von der Regelung betroffen sein als bisher geplant.
Für Kleinstunternehmen gibt es weitere Erleichterungen: Sie müssen lediglich eine einfache, einmalige Erklärung im IT-System der Verordnung einreichen. Liegen die erforderlichen Informationen bereits in nationalen Datenbanken vor, entfällt auch dieser Schritt komplett.
Gestaffelte Inkraftsetzung bis Ende 2026
Die Kommission schlägt außerdem gestaffelte Übergangsfristen vor: Für große und mittlere Unternehmen bleibt es beim Starttermin 30. Dezember 2025, allerdings mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist für Kontrollen und Durchsetzung. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten deutlich mehr Zeit – für sie tritt die Verordnung erst am 30. Dezember 2026 in Kraft.
Schutz vor Entwaldung für sieben Rohstoffe
Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, zu verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, für deren Herstellung Waldflächen dauerhaft in Agrarflächen umgewandelt wurden. Betroffen sind sieben Rohstoffe: Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja, Holz und Rinder. Die Brüsseler Behörde hatte die Verordnung bereits Ende September um ein Jahr verschoben.
Österreich feiert Erfolg, Umweltschützer alarmiert
Die Vorschläge müssen noch vom Rat der Mitgliedsländer und dem EU-Parlament gebilligt werden. Bis Jahresende soll ein Kompromiss gefunden werden, damit die Fristen rechtzeitig in Kraft treten können.
Bundeskanzler Christian Stocker hatte den Aufschub im September bereits als Erfolg Österreichs gefeiert: „Österreichs Einsatz in Brüssel hat sich ausgezahlt. Bundesminister Norbert Totschnig hat maßgeblich zu diesem wichtigen Erfolg für unsere Land- und Forstwirtschaft beigetragen. Österreich hat kein Entwaldungsproblem.“
Auch Alexander Bernhuber, Umwelt- und Landwirtschaftssprecher der ÖVP im Europaparlament, zeigt sich vorsichtig optimistisch: „Wir begrüßen, dass die EU-Kommission endlich auf den Druck aus dem Bauernbund, von EVP-Chef Manfred Weber, dem deutschen Kanzler Friedrich Merz und Österreichs Kanzler Christian Stocker reagiert.“ Entscheidend sei aber, ob die Änderungen wirklich bei den Bäuerinnen und Bauern ankämen.
Während Vertreter der Land- und Forstwirtschaft erfreut reagierten, übten Umweltschützer und NGOs scharfe Kritik an der neuerlichen Verschiebung und den Abschwächungen der ursprünglichen Regelungen.
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