Fonds geht Geld aus

KTM und Leiner brocken Firmen höhere Steuern ein

Wirtschaft
04.12.2025 22:00

Dem Insolvenzentgeltfonds droht im Jahr 2027 voraussichtlich das Geld auszugehen. Zunehmende Unternehmenspleiten lassen die Reserven schwinden. Eine Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge könnte nötig sein, um Leistungskürzungen zu verhindern.

Aufgrund der anhaltend hohen Zahl an Firmenpleiten und der seit dem Jahr 2022 halbierten Arbeitgeberbeiträge gerät der Insolvenzentgeltfonds (IEF) zunehmend unter Druck. Die Reserven schrumpfen: 2024 lag das Minus bei 160 Millionen Euro, heuer wird ein Abgang von rund 180 Millionen Euro erwartet, sagt der Geschäftsführer der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service Gesellschaft, Wolfgang Pfabigan.

Unternehmensbeiträge sichern Löhne im Ernstfall
Der Fonds übernimmt bei Unternehmenspleiten ausstehende Löhne, Gehälter, Urlaubsansprüche und Abfertigungen. Finanziert wird er durch Arbeitgeberbeiträge von derzeit 0,1 Prozent der Lohnsumme sowie durch Rückflüsse aus Insolvenzquoten. Für das Jahr 2026 dürften die Rücklagen noch ausreichen.

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Wir gehen davon aus, dass es im nächsten Jahr ein bisschen ruhiger wird.

Wolfgang Pfabigan, Geschäftsführer der IEF-Service Gesellschaft

Pfabigan erklärt, dass trotz steigender Insolvenzzahlen die Anträge um 20 bis 30 Prozent rückläufig seien, weil zwar mehr, aber zunehmend kleinere Firmen betroffen sind. Unter der Annahme stabiler wirtschaftlicher Bedingungen könnte das kommende Jahr daher etwas ruhiger verlaufen.

Doch besonders die Großpleiten von KTM und Kika/Leiner belasten den Fonds heuer mit etwa 80 Millionen Euro. Die Signa-Pleite spielte wegen der vergleichsweise geringen Zahl betroffener Mitarbeitenden eine kleinere Rolle.

Beitragserhöhung unausweichlich
Ab dem Jahr 2027 droht den Unternehmen aber eine höhere Abgabenlast, um den IEF ausreichend zu finanzieren. Sonst seien Leistungskürzungen nicht zu vermeiden, meint Pfabigan. Der Beitrag von aktuell 0,1 Prozent der Lohnsumme betrug bis ins Jahr 2022 0,2 Prozent, davor bis zu 0,7 Prozent. Zuständig für die Anpassung ist das Sozialministerium.

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