Die EU-Länder haben angekündigt, ihre Mindeststandards gegen Korruption vereinheitlichen zu wollen. Erstmals solle damit in den Gesetzen der Mitglieder sektorübergreifend festgelegt werden, was als Korruption gelte und wie sie zu bestrafen sei – während ein aktueller Fall in Brüssel für enormen Wirbel sorgt ...
Die EU-Länder wollen künftig mit einheitlichen Mindeststandards Korruption bekämpfen, teilte der Rat der EU-Staaten nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament mit. Die Regeln sollen sowohl in der privaten Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung Anwendung finden.
Als strafbare Korruption sollen in der gesamten EU etwa die Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor, die Veruntreuung sowie Behinderung der Justiz gelten. Auch für das Verhalten in öffentlichen Ämtern soll es künftig einheitliche Standards geben.
Auch die Mindesthöhe von Strafen ist festgelegt
Zudem legen die neuen Regeln fest, wie die Nationalstaaten Delikte im Zusammenhang mit Korruption bestrafen müssen. Laut Mitteilung drohen Tätern je nach Vergehen Freiheitsstrafen von mindestens drei bis mindestens fünf Jahren. Außerdem soll auch einheitlich festgelegt sein, in welchen Fällen Amtsträger, die sich der Korruption schuldig gemacht haben, ihren Posten verlieren.
Die Höhe von Geldstrafen für Unternehmen in Korruptionsfällen soll von deren weltweitem Gesamtumsatz abhängen, wie es heißt. Um den Straftaten vorzubeugen, soll jedes EU-Land ein Zentrum zur Korruptionsbekämpfung einrichten. Die Mitgliedstaaten sollen demnach auch erfassen, welche Berufe und Branchen besonders von Korruption betroffen sind.
Der Zeitpunkt der Ankündigung könnte kaum brisanter sein: Wie am Dienstag bekannt wurde, steht die ehemalige EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini im Zentrum eines Korruptionsskandals. Die ehemalige Spitzenpolitikerin wird verdächtigt, EU-Gelder missbraucht zu haben und befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam.
Im Zentrum der Vorwürfe steht die mutmaßliche Manipulation eines Ausschreibungsverfahrens. Ebenso soll es laut „Spiegel“ Unstimmigkeiten bei dem Kauf eines Gebäudes in Brügge gegeben haben. Die Europäische Staatsanwaltschaft spricht von möglichen Straftaten wie „Beschaffungsbetrug, Korruption, Interessenkonflikte und Verletzung der beruflichen Geheimhaltung“. Also genau das, wofür es laut Brüssel nun eine einheitliche Gesetzgebung brauche. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Europaabgeordneter sieht verpasste Chance
Der Grünen-Politiker und Europaabgeordnete Daniel Freund sagte, mit den neuen Regeln verhindere die EU, dass einzelne Mitgliedstaaten bestimmte Taten einfach straffrei stellten. „Genau das ist zum Beispiel in Italien und Ungarn bereits vorgekommen.“ Gleichzeitig sei eine Chance verpasst worden, da die Mitgliedstaaten nicht bereit gewesen seien, die Anzahl der Korruptionsfälle in ihren Ländern künftig offenzulegen, fügte Freund hinzu.
Die EU-Kommission hatte im Mai 2023 Vorschläge zur EU-weit einheitlichen Korruptionsbekämpfung gemacht. Die Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden.

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