Fahrlässige Tötung

Tod in Schubhaft: Zwei Wiener Amtsärzte verurteilt

Österreich
17.03.2014 15:32
Im Zusammenhang mit dem Tod eines tschetschenischen Asylwerbers im Polizeianhaltezentrum am Wiener Hernalser Gürtel sind am Montag im Bezirksgericht Josefstadt zwei Amtsärzte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Richterin Margaretha Richter erlegte ihnen eine Geldstrafe von je 15.000 Euro (150 Tagessätze zu je 100 Euro) auf. Zudem müssen sie die Kosten des Strafverfahrens tragen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der 35-jährige Zelimkhan Isakov war am 27. September 2012 an einem Herzinfarkt gestorben, nachdem er in der Schubhaft wiederholt über gesundheitliche Probleme geklagt und neben Unterleibs- und psychischen Beschwerden auch Schmerzen in der Brust geltend gemacht hatte. Zwischen dem 26. Juli und dem Tag seines Ablebens nahm er nicht weniger als 60 Mal ärztliche Hilfe in Anspruch. 

Wie Richterin Margaretha Richter in ihrer Urteilsbegründung darlegte, hätten die beiden schuldig gesprochenen Ärzte die Durchführung einer EKG-Untersuchung unterlassen und damit fahrlässig den Tod des tschetschenischen Asylwerbers mit herbeigeführt. "Da war eine Verantwortung gegeben", verwies die Verhandlungsleiterin darauf, dass trotz geltend gemachter Brustbeschwerden bei Untersuchungen 13 bzw. elf Tage vor dem Ableben des Schubhäftlings diesen mittels eines zur Verfügung stehenden EKG-Geräts nicht näher nachgegangen wurde. "Es ist keine Maßnahme gesetzt worden", monierte Richter. "Ich wär' nie auf die Idee gekommen, dass dies Symptome eines Infarkts sein könnten", verteidigte sich einer der Angeklagten.

Freispruch für Amtsärztin und Psychiater
Eine mitangeklagte Amtsärztin wurde hingegen freigesprochen. Sie hatte dem 35-jährigen Häftling knapp drei Stunden vor seinem Ableben ein Grippemittel verschrieben. Der Freispruch resultierte daraus, dass sich in ihrem Fall die für einen Schuldspruch nötige Kausalitätskette nicht schließen ließ. Laut dem kardiologischen Sachverständigen Hartwig Bailer starb Zelimkhan Isakov am Verschluss einer Koronararterie. Dem Gutachten zufolge wäre der tödliche Infarkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch mit einer EKG-Untersuchung am 27. September nicht mehr zu verhindern gewesen.

Einem ebenfalls mitangeklagten Psychiater, demgegenüber Isakov am 14. September ebenfalls über Brustschmerzen geklagt hatte, wurde zugebilligt, dass eine dahin gehende Untersuchung nicht in sein Fachgebiet gefallen wäre. Außerdem hätte er sich auf Basis der Krankengeschichte darauf verlassen können, dass sich die Amtsärzte der Problematik annahmen. Er wurde daher freigesprochen.

Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die verurteilten Ärzte erbaten Bedenkzeit, der Bezirksanwalt gab zu den zwei Schuld- und zwei Freisprüchen vorerst keine Erklärung ab.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Österreich
17.03.2014 15:32
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung