Studie entlastet

Große Zweifel an Objektivität in Umfrage-Affäre

Gericht
27.11.2025 20:47

Vier Jahre ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft bereits in der Umfrage-Affäre. Im Mittelpunkt Sebastian Kurz, dessen Anwalt Werner Suppan nun eine scharfe Stellungnahme einbrachte, in der mit Kritik an der Anklagebehörde nicht gespart wird. Wird die Causa demnächst eingestellt?

Über 5200 Ordnungsnummern hat der Ermittlungsakt in der Umfrage-Affäre gegen die ehemalige ÖVP-Spitze rund um Sebastian Kurz bereits. Ganz frisch dazugekommen: eine höchst fragliche Analyse einer „selbsternannten Investigativplattform“, die die Ermittlungsthese der WKStA zu bestätigen scheint. Kurz-Anwalt Suppan sieht die Objektivitätspflicht verletzt, denn eine Universitätsstudie, die das Gegenteil sagt, schaffte es bis jetzt nicht in den Akt. 

Falsche Umfragen und Inserate
Zur Erinnerung: Dem Ex-Kanzler wird die Beeinflussung von Medien vorgeworfen. Sie sollen beginnend 2016 gegen Inserateneinschaltungen der ÖVP zugunsten von Sebastian Kurz berichtet haben – dafür sollen rechtswidrig Budgetmittel des Finanzministeriums verwendet worden sein. Entsprechende Anhaltspunkte tauchten bei den Auswertungen des Handys von Thomas Schmid, dem damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, im Zuge der Ermittlungen rund um die Ibiza-Affäre auf.

„Entlastende Fakten bewusst ausgeblendet?“
Voran sich Kurz-Anwalt Suppan besonders stößt: „Die Stellungnahme wirft erneut die Frage auf, ob im gegenständlichen Ermittlungsverfahren auch die entlastenden Beweise entsprechend der Objektivitätspflicht in die Ermittlungsarbeiten der WKStA einfließen oder ob entlastende Fakten im Rahmen einer vorgreifenden Beweiswürdigung bewusst ausgeblendet werden, da diese die vor vier Jahren unrichtige Ausgangsthesen der Ermittlungsbehörden gefährden würden.“

Analyse von Internet-Plattform im Akt
Zumal die Anklagebehörde erst kürzlich eine Analyse der Plattform KOBUK – eine, wie es in der Stellungnahme heißt, „selbsternannte Investigativplattform“ – zum Ermittlungsakt genommen hat, die die These der WKStA zu bestätigen scheint.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Analyse hätte es seitens der WKStA aber nicht gegeben. Zerpflückt man diese, wie es in der Stellungnahme des Verteidigers nun der Fall ist, bleibt von den Anschuldigungen aber wenig übrig. So ist ein Porträt des neuen Bundesparteiobmanns der ÖVP überhaupt nichts Ungewöhnliches. Oder, dass der Integrationsminister in der Berichterstattung rund um das Burka-Verbot. Beide Ämter besetzte Sebastian Kurz.

Universitätsstudie sagt Gegenteil
Eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien – die wohl um einiges renommierter ist, als KOBUK – sagt auch genau das Gegenteil. Diese wurde jedoch noch nicht zum Akt genommen, kritisiert Anwalt Werner Suppan. Er ortet dadurch einen Verstoß gegen das Objektivitätsgebot. Es heißt: „Die Ermittlungsbehörden hätten nach kurzer Reflektion und Eigenrecherche bereits die Möglichkeit gehabt, das gegenständliche Ermittlungsverfahren einzustellen.“

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