Erst nach vierjährigem Verfahren löste sich Vorwurf der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss für den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in Luft auf.
Vier Jahre Ermittlungsverfahren, zwölf Verhandlungstage mit 21 Zeugen, Live-Schaltung nach Russland inklusive: Der Prozessmarathon gegen Ex-Minister Sebastian Kurz um falsche Beweisaussage im Ibiza-U-Ausschuss endete im Berufungsverfahren am 26. Mai 2025 mit einem Freispruch. Auf 37 Seiten hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) nun das Urteil schriftlich ausgefertigt.
Darin wird einerseits lange ausgeführt, warum Erstrichter Michael Radasztics nicht befangen war, wie ihm vorgeworfen wurde. Andererseits geht das OLG ausführlich darauf ein, warum seine Verurteilung rechtlich verfehlt war.
Eine falsche Beweisaussage könne auch im Verschweigen erheblicher Tatsachen liegen, insbesondere dann, wenn die Aussage den Anschein der Vollständigkeit hervorrufen musste, stellt das OLG fest.
Geschlossene, nicht offene Frage
Im gegebenen Zusammenhang wurde dem früheren Bundeskanzler aber eine mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Entscheidungsfrage gestellt, sprich: eine „geschlossene Frage“. „Die Antwort des Erstangeklagten konnte sohin nicht den Anschein der Vollständigkeit erwecken“, heißt es in dem Urteil. Und weiter: „Demzufolge waren dessen Angaben aber auch nicht ,falsch‘.“ Fazit: Der Tatbestand nicht verwirklicht: Freispruch.
„Die WKStA hätte bereits nach einer aufmerksamen Lektüre des Protokolls von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sebastian Kurz absehen müssen“, kommentiert deren ehemalige Oberstaatsanwältin Linda Poppenwimmer. Und weiter: „Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts ist an Klarheit nicht zu überbieten.“
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