Mit dem Pilnacek-U-Ausschuss geht es nun wirklich los: Nach der konstituierenden Sitzungen in der vergangenen Woche werden jetzt Akten angefordert und Zeugen geladen. Zu erwarten sind prominente Namen, vor allem aus dem ÖVP-Reich. Die viel diskutierten Live-Übertragungen der Befragungen sind unwahrscheinlich.
Für die Ladung von Zeugen braucht es eine Minderheit von mindestens einem Viertel der Abgeordneten. Üblicherweise legt die Minderheit, die den Untersuchungsausschuss initiiert hat, eine Liste vor, die dann von den anderen ergänzt wird. Beim Pilnacek-Ausschuss ist die FPÖ die treibende Kraft.
Laut „Krone“-Informationen werden seitens der FPÖ fix die früheren ÖVP-Granden Wolfgang Sobotka, die Ex-Kanzler Sebastian Kurz und Karl Nehammer sowie der frühere Abgeordnete Peter Pilz geladen. Der ehemalige Nationalratspräsident Sobotka war einer jener, die Pilnacek knapp drei Monate vor seinem plötzlichen Ableben beschuldigt hatte, ihn zu Einflussnahme auf Verfahren gebracht haben zu wollen – was Sobotka bestreitet.
Pilz, Journalisten und Polizisten auf der Ladungsliste
Sebastian Kurz hatte am Tag des Ablebens von Pilnacek von Suizid gesprochen, und es stellte sich heraus, dass Pilnacek ihn rechtlich beraten hatte. Gegen Pilz gehen hochrangige Beamte vor, um sein Pilnacek-Buch vom Markt zu klagen. Pilz wirft ihnen Vertuschung aufgrund politischer Nähe bzw. Schlampereien vor. Geladen werden sollen auch die von Pilz beauftragten externen Rechtsmediziner, die die von den Behörden offiziell recht rasch postulierte Suizidthese massiv anzweifeln. Geladen werden sollen zudem hochrangige Polizeibeamte mit ÖVP-Nähe und diverse Journalisten.
Diese Polit-Promis müssen auch aussagen
Offizielle Ladungslisten für den heiklen Ausschuss gibt es noch nicht. Bis 17. Dezember müssen dem Ausschuss alle Akten zugespielt werden. Danach könnte es freilich noch zu Änderungen in der Einladungspolitik kommen. Wie die „Krone“ aus Insiderkreisen erfuhr, finden sich neben Kurz, Nehammer und Sobotka zwei weitere Namen prominenter Politikerinnen auf der Ladungsliste. Zuvorderst jener der ehemaligen grünen Justizministerin Alma Zadić, unter deren Amtszeit Pilnacek ja bekanntlich suspendiert wurde. Auch der Name von Zadićs Nachfolgerin, der aktuellen SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer, steht bereits auf mindestens einer Ladungsliste. In ihre Amtszeit fällt nun die juristische Aufarbeitung der Causa. Unter ihr wanderte der Akt auch von der Staatsanwaltschaft Krems zu den Kollegen in Eisenstadt.
Die grüne Fraktionsführerin Nina Tomaselli will im Gegensatz zu den anderen „kein Schaulaufen prominenter Persönlichkeiten“. Für sie sind die Beamten, die mit dem Fall zu tun hatten, die viel „wertvolleren Auskunftspersonen“, wie sie im Gespräch mit der „Krone“ sagt. Eine wichtige Auskunftsperson wird jedenfalls Martin Kreutner sein. Der Korruptionsjäger war von Zadić mit der Leitung einer Untersuchungskommission beauftragt worden. Diese stellte rund um politische Einflussnahme und die Causa Pilnacek gravierende Mängel fest. Der Kommission gehörten auch namhafte Uni-Professoren oder ein ehemaliger Höchstrichter aus Bayern an.
Live-Übertragungen sind unwahrscheinlich
Ein ziemliches Gezerre gibt es noch um die viel diskutierten Live-Übertragungen von Zeugenbefragungen. Die Fraktionsführer der fünf Parlamentsparteien reisen im Dezember nach Deutschland, um sich dort ein Bild von der dortigen Praxis mit Live-Übertragungen zu machen. Dass dieser Ausflug von großem Nutzen sein wird, ist unwahrscheinlich. Obwohl sich nach den letzten beiden Ausschüssen alle Parteien dafür ausgesprochen hatten, gibt es vor allem seitens der ÖVP Widerstände. Die steht ja im Pilnacek-Ausschuss definitiv im Fokus. Zudem soll auch die SPÖ bremsen, und zwar aus „Koaltionsräson“.
Das deutsche Modell gefällt der SPÖ nicht, weil es für eine Übertragung eine Zweidrittel-Mehrheit und die Zustimmung der Auskunftsperson braucht. Das Ergebnis ist, dass es bisher erst fünf solche gab. Die SPÖ spricht sich dafür aus, die Entscheidung, ob eine Befragung übertragen wird, den Medien zu überlassen.
Sophie Wotschke von den NEOS schlägt eine zeitversetzte Übertragung bei Befragungen von Personen öffentlichen Interesses vor. Wer in die Kategorie „Person öffentlichen Interesses“ fällt, wird gesetzlich definiert. Über allfällige weitere Personen und im Streitfall soll der Verfahrensrichter oder -anwalt entscheiden. Bei persönlichkeitsrechtlich heiklen Situationen entscheidet Verfahrensrichter oder -anwalt über etwaige Unterbrechung der Übertragung.
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