Witwer verzweifelt

Tod nach Schönheits-OP: Gericht weist Klage ab

Gericht
15.11.2025 06:00

Eine junge Mutter starb 2023 in Wien nach einer Schönheits-OP. Jetzt der nächste Schock für den Witwer: Er verliert den zivilen Rechtsstreit, obwohl die Spitalsärzte seine kranke Frau viermal nach Hause geschickt hatten, ehe sie stationär aufgenommen wurde.

„Wir haben darum gebettelt, dass sie aufgenommen wird“, brach der Witwer im Justizpalast in Wien in Tränen aus. Nochmals lässt er Revue passieren, wie die letzten Tage im Leben seiner erst 28-jährigen Frau Dilber, Mutter der gemeinsamen Tochter, verlaufen sind. Wie die „Krone“ berichtete, hatte die 28-jährige Wienerin, zwei Wochen nachdem sie sich von einer Kurpfuscherin die Lippen aufspritzen ließ, mit extremen Kopfschmerzen zuerst die Klinik Floridsdorf, dann die Klinik Donaustadt aufgesucht.

Anwalt Sascha Flatz vertritt den Witwer.
Anwalt Sascha Flatz vertritt den Witwer.(Bild: Anja Richter)

Allein die Gerichtskosten betragen 11.576 Euro
Insgesamt viermal wurde die junge Mutter von den Ambulanzärzten nach Hause geschickt, ehe sie am 17. Oktober 2023 stationär aufgenommen wurde.

Dilber N., Mutter einer kleinen Tochter (M.), starb mit 28 in der Klinik Donaustadt. Sie ...
Dilber N., Mutter einer kleinen Tochter (M.), starb mit 28 in der Klinik Donaustadt. Sie hinterlässt eine kleine Tochter.(Bild: Krone KREATIV/Privat)

Jetzt der nächste Schock für den Witwer, der sein Kind allein großziehen muss: Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat die Klage gegen den Wiener Gesundheitsverbund in allen Punkten abgewiesen. Der Mann muss allein für das Verfahren 11.576 Euro berappen.

Spendenaufruf

Um der vom Schicksal gebeutelten Familie zu helfen, wurde auf www.gofundme.com unter „Notfall-Prozesskostenhilfe“ ein Spendenkonto eingerichtet. Danke für Ihre Hilfe!

„Nicht zu verhindern gewesen“
Der Grund für das niederschmetternde Ergebnis: Laut Gerichtsmedizin war ein akuter Auto-Immun-Prozess Ursache für Dilbers Tod. Ein Gutachten besagt, dass bei dieser Erkrankung die Überlebenswahrscheinlichkeit nur bei 15 Prozent gelegen wäre, wenn bereits am 13. Oktober die Aufnahme erfolgt und sofort mit der Gabe von Immunglobulinen begonnen worden wäre.

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Mein Mandant hat eine kleine Tochter, die er versorgen muss. Neben den enormen seelischen Belastungen sind auch die finanziellen Nöte groß.

Rechtsanwalt Sascha Flatz

Die Diagnose wäre aber auch bei sofortiger Aufnahme erst ab 15. Oktober vorgelegen: „Es ist davon auszugehen, dass der Tod der Ehefrau des Klägers nicht zu verhindern gewesen wäre“, so der Gerichtssachverständige.

Anwalt Sascha Flatz, der den 38-Jährigen vertritt, ist erschüttert: „Mein Mandant hat eine kleine Tochter, die er versorgen muss. Neben den enormen seelischen Belastungen sind auch die finanziellen Nöte groß.“

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