Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat sich erneut zum Fall Anna geäußert. Ihre Forderung nach „Nur Ja heißt Ja“ habe nichts mit den Freisprüchen zu tun, das sei bereits vorher auf der Agenda gestanden. Wie berichtet, waren Ende September zehn Jugendliche in einem Prozess um sexuellen Missbrauch einer damals Zwölfjährigen freigesprochen worden.
Von einer Nichtigkeitsbeschwerde wurde abgeraten. Im Prozess war es um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und Nötigung von Anna gegangen. Einer der Vorwürfe lautete, dass mehr als zehn Burschen hintereinander die damals Zwölfjahre sexuell missbraucht hatten. Diese sollen angenommen haben, dass das Mädchen älter war. Wenn es keine Verletzungsspuren gebe, seien Aussagen des Opfers „oft das einzige Beweismittel, das dann zur Verurteilung des Täters führt“, sagte die Justizministerin. Besonders wichtig seien daher die Gewaltambulanzen, wo Verletzungen aufgenommen werden und ein Befund erstellt wird, der später vor Gericht verwendet werden kann.
Zuletzt wurden, unter anderem auch aufgrund des Falls Anna, immer wieder Forderungen nach einem verschärften Sexualstrafrecht laut. Ihre Forderung nach „Nur Ja heißt Ja“ habe aber nichts mit den Freisprüchen zu tun, sagte Sporrer jetzt. „Von Anlassgesetzgebung halte ich gar nichts. Gesetze sollen unter Einbindung der Fachexpertise entstehen. Und was noch dazu kommt: Im Fall Anna hätte diese Änderung wahrscheinlich überhaupt keine Auswirkung auf das Urteil gehabt“, führte die Ministerin weiter aus. Dabei nahm sie Bezug auf die Begründung des vorsitzenden Richters, dass das Mädchen widersprüchliche Aussagen bei der Polizei und später in einer Befragung gemacht hätte.
Gefährder digital überwachen
Um Frauen und Kinder vor gewalttätigen Männern zu schützen, will Sporrer ein flächendeckendes digitales Tracking einführen. Derzeit würden verschiedene Modelle geprüft. In Spanien gilt beispielsweise, dass Gefährder bei einer einstweiligen Verfügung ein Überwachungsgerät tragen müssen. Auch das Opfer bekommt ein GPS-fähiges Gerät. Wenn sich der Mann auf mehr als 100 Meter annähert, schlägt es bei der Polizei Alarm. Eine ähnliche Form der Überwachung werde auch in Deutschland kommen, sagte die Justizministerin.
In Österreich sollen im Gegensatz zu Spanien (Strafgerichte) die Zivilgerichte zuständig sein. „Weil die es ja sind, die die einstweiligen Verfügungen aussprechen.“ Nötig sei die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, der Polizei und den Gerichten. Bis Tracking von Gefährdern Realität werde, seien noch viele Details zu klären.
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