Zwei arbeitslose Kriminelle wollten im Sommer in Vorarlberg einen 18-jährigen Burschen ausrauben. Als Druckmittel zeigten sie ihm ihre mitgeführte Schusswaffe. Kurz darauf flüchteten sie. Das Opfer erstattete Anzeige. Am Donnerstag wurden die Täter am Landesgericht Feldkirch verurteilt.
Der Vorfall beginnt am 28. August in Bregenz Vorkloster. Ein 18-jähriger Vorarlberger ist am frühen Abend auf Höhe des AMS unterwegs, als neben ihm ein Auto hält. Zwei arbeitslose junge Männer, 17 und 19 Jahre alt, steigen aus und fordern von ihm 100 Euro. Als der Jugendliche nicht reagiert, packt der ältere Täter ihn am Kragen. Der zweite zieht eine im Hosenbund steckende Schreckschusspistole hervor. Mit den Worten „Du weißt schon, dass ich dich abknalle!“ wird der Druck erhöht. Erst als Passanten damit drohen, die Polizei zu holen, flieht das Duo im Auto, in dem drei weitere Bekannte sitzen.
Der 18-Jährige erstattet sofort Anzeige. Die beiden Haupttäter, Staatsbürger der Russischen Föderation, sind bereits vorbestraft. Beim 17-Jährigen findet sich ein Eintrag im Strafregister, der 19-Jährige weist fünf Vorverurteilungen sowie 25 Monate an offenen Bewährungsstrafen auf.
„Habe niemanden etwas geschuldet“
Anfang September werden beide festgenommen und kommen in Untersuchungshaft. Am Landesgericht Feldkirch bestreiten die Angeklagten den Raub. Der ältere erklärt, das Opfer habe ihm Geld geschuldet: „Ich wollte an dem Tag zumindest 100 Euro zurückhaben.“ Das Opfer widerspricht entschieden: „Ich habe niemandem etwas geschuldet.“
Zeugen berichten von dem Vorfall, der Jugendliche habe gezittert und die Hände gehoben. Zudem stellt sich heraus, dass der 19-Jährige ihn bereits zuvor bei sogenannten Taschenkontrollen unter Druck gesetzt hatte. Deshalb wird ihm zusätzlich ein minderschwerer Raub angelastet, den er jedoch nicht gesteht.
Der Senat bewertet die Aussagen der Angeklagten und ihrer Begleiter als unglaubwürdig. Das Opfer und die Augenzeugen erscheinen hingegen konsistent. Damit endet der Prozess am Donnerstag mit zwei Schuldsprüchen wegen schweren Raubes. Der 17-Jährige erhält wegen teilweiser Geständigkeit 18 Monate teilbedingt. Der 19-Jährige, der als Haupttäter gilt, wird zu drei Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich werden seine Bewährungsstrafen widerrufen – insgesamt 25 Monate kommen oben drauf. Beide Urteile sind bereits rechtskräftig.
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