Gesetzesnovelle

Wölfe können künftig präventiv abgeschossen werden

Vorarlberg
05.03.2026 14:29
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Die Vorarlberger Landesregierung will das Jagdgesetz novellieren, um künftig das Management von Großraubwild – insbesondere des Wolfs - praxistauglicher und effizienter zu gestalten. Ziel ist es, rascher handeln zu können, wenn Menschen oder landwirtschaftliche Nutztiere gefährdet sind.

Die Alpwirtschaft, die für Vorarlberg identitätsstiftende Bedeutung hat, ist bedroht. Besonders zu schaffen macht den Landwirten die Rinder-TBC-Problematik, zudem bereitet auch die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Zahl an Nutztierrissen durch den Wolf Sorgen. In beiden Fällen will das Land die Probleme mit der Flinte beheben. So wurden bereits vor etlichen Monaten die Abschussziele beim Rotwild, von dem der TBC-Erreger in der Regel auf die Rinder übertragen wird, massiv erhöht, nun soll auch der Abschuss von Wölfen erleichtert werden.

Abschuss bereits vor Riss
Primäres Ziel der geplanten Novelle des Jagdgesetzes ist es, dass ein Wolf künftig auch erlegt werden darf, wenn durch ihn eine unmittelbare Gefahr für Menschen oder für auf Alpen oder Weiden gehaltene landwirtschaftliche Nutztiere besteht – also etwa, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht, bereits stattfindet oder noch andauert. Zyniker könnten an dieser Stelle anführen: Gefragt sind also Wolfsflüsterer mit Jagdschein, die sich in die Gedankenwelt des Großräubers hineinversetzen und dessen Pläne wie eine Fährte im Schnee lesen können. Der Abschuss muss der Landesregierung unverzüglich gemeldet und entsprechend dokumentiert werden.

„Tiere und Menschen schützen“
„Mit der Gesetzesänderung schaffen wir klare und praxistaugliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit problematischen Wölfen. Gerade auf unseren Alpen müssen wir in kritischen Situationen rasch reagieren können, um Tiere und Menschen zu schützen“, betont Landesrat Christian Gantner (ÖVP). Überdies sollen die Zuständigkeiten und Verfahren im Bereich des Großraubwildmanagements vereinfacht und beschleunigt werden. So werden künftig die Kompetenzen für Ausnahmeregelungen bei der Landesregierung gebündelt, um weitere Zwischenschritte einzusparen.

Zitat Icon

Mit der Gesetzesänderung schaffen wir klare und praxistaugliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit problematischen Wölfen.

Landesrat Christian Gantner (ÖVP)

Neue EU-Rechtslage ermöglicht Änderung
Möglich wird die sogenannte „präventive Entnahme“ durch die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs in der entsprechenden EU-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Dass man diese neuen Freiheiten konsequent nutzt, begründet Landeshauptmann Markus Wallner mit der Bedeutung der Alpwirtschaft für Vorarlberg. „Unsere Alpwirtschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Vorarlberger Kulturlandschaft. Sie sichert regionale Wertschöpfung, erhält unsere einzigartige Berglandschaft und trägt wesentlich zur Biodiversität bei.“

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