Alles andere als defensiv kontert die AUVA die juristische Frontalattacke aus dem Wiener Rathaus wegen der Teilschließung des Böhler-Spitals aus Brandschutzgründen. Der Spitalserhalter dreht den Spieß um: Wenn jemand nachlässig mit dem Schutz von Leib und Leben umgegangen sei, dann die Stadt.
Mit dem Verwaltungsstrafverfahren – die „Krone“ berichtete – ist der Vorwurf der Stadt an die AUVA, dass man lebensbedrohende Brandschutzmängel im Böhler-Spital früher erkennen hätte können und müssen, nun amtlich. Beim Spitalserhalter lassen die jetzt zugestellten elf Strafbescheide über jeweils Zehntausende Euro für jedes einzelne frühere Verwaltungsratsmitglied die Wogen hochgehen und eine Armada von Juristen aufmarschieren.
„Zu keinem Zeitpunkt Prüfung durch die Stadt“
Die AUVA lässt die Stadt schon einmal wissen: Rechtsmittel gegen die – nicht rechtskräftigen, wie betont wird – Bescheide würden schon vorbereitet. Fest stehe, dass man „unter Wahrung der Sicherheit von Mitarbeitenden sowie Patientinnen und Patienten die medizinische Versorgung am Standort Brigittenau stets sichergestellt“ habe. Allein das lässt sich schon als Seitenhieb auf die Stadt lesen, die einen Totalausfall der Böhler-Kapazitäten im Fall einer sofortigen Schließung wohl nur schwer verkraftet hätte.
Es kommt aber noch heftiger: Der Spitalserhalter betont zum Vorwurf, dass man das Spital früher und komplett schließen hätte müssen: „Zu keinem Zeitpunkt erfolgte eine amtswegige Prüfung oder gar Schließung durch die Stadt Wien. Die Teilschließung des Hauses wurde aus Verantwortungsbewusstsein seitens der AUVA selbst vorgenommen.“ In anderen Worten: Die AUVA habe die Gefahr jedenfalls früher als genau jene Stellen erkannt, die nun ein Verwaltungsstrafverfahren anstrengen.
Darüber hinaus will die AUVA mit Verweis auf das laufende Verfahren „keine weitere Stellungnahme abgeben“. Es ist aber anzunehmen, dass auch ihre Anwälte die Strafbescheide auf allen Ebenen zerpflücken werden, vor allem im Hinblick auf die juristisch gewagte Entscheidung der Stadt, statt des AUVA-Verwaltungsrats jedes einzelne seiner Mitglieder „privat“ zur Verantwortung ziehen zu wollen.
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