„Zufallsopfer“ gewürgt

Versuchter Raub am Bahnhof: Über drei Jahre Haft

Vorarlberg
28.10.2025 07:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein amtsbekannter Vorarlberger versuchte vor zwei Jahren am Bahnhof Götzis an Drogen zu kommen und würgte ein 16-jähriges „Zufallsopfer“ fast bis zur Bewusstlosigkeit. Danach tauchte der Täter unter. Am Landesgericht Feldkirch wurde der Arbeitslose nun verurteilt.

Es ist kurz nach halb 2 Uhr morgens, als am 27. August 2023 am Bahnhof Götzis die Gewalt eskaliert. Ein 28-jähriger Arbeitsloser, stark alkoholisiert nach einem Fußballspiel, gerät zunächst mit anderen Fans in Streit – dann sucht er sich ein neues Opfer: einen unbeteiligten 16-jährigen Schüler, der sich gerade von seiner Freundin verabschiedet. „Der Angeklagte nimmt den 16-Jährigen in den Würgegriff, schleift ihn über den Bahnsteig und würgt ihn 25 Sekunden so fest, dass das Opfer beinahe das Bewusstsein verliert“, schildert die Staatsanwältin vor Gericht.

Nach Tat immer wieder untergetaucht
Als der Gepeinigte in seiner Not angibt, „etwas dabei zu haben“, lässt der Gewalttäter kurz locker. Der 16-Jährige befreit sich und flüchtet. Die Spur des Täters verliert sich. Immer wieder taucht er unter – sogar seine Großmutter lügt für ihn.

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Ich weiß nichts mehr. Ich war betrunken. So zehn bis 15 Biere dürften es schon gewesen sein.

Der Arbeitslose vor Gericht

Zwei Jahre später sitzt der Mann nun endlich auf der Anklagebank des Landesgerichts Feldkirch. Blass und angeblich ohne Erinnerung: „Ich weiß nichts mehr. Ich war betrunken. So zehn bis 15 Biere dürften es schon gewesen sein.“ Ein durchgeführter Alkoholtest ergab zwei Promille.

Mutter von Opfer: „Hätten uns ehrliche Entschuldigung gewünscht“
Die dramatischen Szenen wurden auf einer Überwachungskamera festgehalten, sodass wenig Zweifel über den Tathergang bestehen. Das Opfer erscheint gemeinsam mit seiner Mutter. „Eine ehrliche Entschuldigung hätten wir uns gewünscht“, sagt sie nach der Verhandlung im Gerichtsgang.

Der 28-Jährige wird wegen versuchten Raubes verurteilt. Drei Jahre und vier Monate hat der Straftäter nun Zeit, im Häfn über seine Tat nachzudenken.

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