Mädchen missbraucht

„Ob ich schuldig bin? – Na selbstverständlich“

Burgenland
18.09.2025 15:00

Ein 79-jähriger Nachhilfelehrer aus dem Südburgenland gibt zu, ein Mädchen (11) missbraucht zu haben. Er muss jetzt ins Gefängnis.

Wenn die Leute so dasitzen am Gang im Landesgericht Eisenstadt und auf den Aufruf warten, fragt man sich unweigerlich, wer von ihnen denn der Angeklagte sein könnte. In diesem Fall ist des Rätsels Lösung einfach: Es muss der Mann mit schwarzer FFP2-Maske und der tief in die Stirn gezogenen Kappe sein! Neben ihm lehnt eine Krücke. „Es ist wegen der Fotos“, wird sein Anwalt wenig später vor dem großen Schöffensenat kundtun.

„Es tut mir sehr, sehr leid“
Die Vorwürfe gegen den 79-Jährigen wiegen schwer. Zwischen August und Oktober 2023 soll der pensionierte Pädagoge aus dem Südburgenland das Nachbarsmädchen sexuell missbraucht haben. Mehrmals. Die Kleine war elf Jahre jung. Ob er sich schuldig bekennt, will die Vorsitzende wissen. „Selbstverständlich. Es tut mir sehr, sehr leid, was ich im Herbst 2023 gemacht habe.“

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Mein Mandant war überrascht, dass nach langer Zeit, nachdem nichts mehr passiert ist, die Ermittlungen an ihn herangetragen wurden.

Der Verteidiger das 79-Jährigen

Er habe mit dem Kind gelernt. „Dreimal habe ich ihr bei schulischen Fragen geholfen“, sagt der Angeklagte, der sich wundert, dass sie ihn auch nach den Vorfällen, bis in den Spätherbst 2024 hinein, „fast täglich besucht“ hat. „Deshalb war mein Mandant auch so überrascht, dass nach langer Zeit, nachdem nichts mehr passiert ist, die Ermittlungen an ihn herangetragen wurden“, sagt der Anwalt.

„Nicht mit Geld aufzuwiegen“
Nun bringt sich die Verteidigerin des Opfers ein. „Das Leid, das dem jungen Mädchen zugefügt wurde, ist nicht mit Geld aufzuwiegen.“ In einer schonend durchgeführten und auf Video aufgezeichneten Befragung habe die Schülerin die Übergriffe des Nachbarn detailliert geschildert. „Sie ist heute noch traumatisiert.“

Dreieinhalb Jahre unbedingt, 5000 Euro Schmerzensgeld
Die Öffentlichkeit muss den Saal verlassen und wird erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen: drei Jahre und sechs Monate unbedingte Haft, 5000 Euro Schmerzensgeld. Der 79-Jährige erbittet Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab – nicht rechtskräftig.

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