Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den im Vormonat verhängten vorläufigen Stopp der Abschiebung eines Syrers von Österreich in seine Heimat verlängert. Und zwar bis mindestens 25. September.
Das Gericht wolle vorher noch weitere Informationen zum Fall hören, berichtete die „Presse“.
Wegen mehrerer Delikte verurteilt
Bei dem Mann handelt es sich um einen unter anderem wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Raub und Urkundenunterdrückung verurteilten Syrer, der mehrfach untergetaucht ist und dessen Eltern und Geschwister in seinem Heimatland leben. Er selbst sei nach eigenen Angaben 2022 ausschließlich wegen des Kriegs aus Syrien geflohen und habe dort Angst um sein Leben.
Fall ähnelt einer anderen Abschiebung nach Syrien
Der Fall ähnelt einer anderen Abschiebung nach Syrien. Auch in diesem Fall schritt zunächst der EGMR mittels „Interims Measure“ ein und untersagte vorerst die Außerlandesbringung. Später durfte der wegen terroristischer Vereinigung verurteilte Mann aber doch abgeschoben werden.
Da er nachher in Syrien nicht mehr erreicht werden konnte, ersuchte ein UN-Ausschuss die österreichische Regierung, sich bei den syrischen Behörden nach dessen Verbleib zu erkundigen – was Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wiederum ablehnte. Der EGMR nahm dies auf und wollte bis 8. September eine Stellungnahme Österreichs, ob der nun zur Abschiebung anstehende Mann in Syrien auch sicher leben könne.
Österreich gab Stellungnahme ab
Mittlerweile hat das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen diese Stellungnahme abgegeben und etwa argumentiert, dass der Mann „sicher in seinen Herkunftsort reisen“ könne, weil die syrische Regierung mitgeteilt habe, nachzuverfolgen, dass Rückkehrer sicher an ihrem Zielort innerhalb Syriens ankommen. Außerdem bestehe dort keine „Gefahrensituation, die einem offenen bewaffneten Konflikt gleichzuhalten wäre“. Die Anzahl der „sicherheitsrelevanten Vorfälle“ in der Herkunftsregion des Mannes sei auch vergleichsweise niedrig, darüber hinaus seien viele syrische Flüchtlinge mittlerweile in ihre Heimat zurückgekehrt.
Das Innenministerium spricht von einem üblichen Vorgehen. Das BFA verfolge die weiteren Entwicklungen und setze die Planungen für Abschiebungen nach Syrien konsequent fort.
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