Nachtportier schuldig

Urteil im Koffer-Mord von Favoriten: 20 Jahre Haft

Gericht
05.09.2025 13:19

Enormes Medieninteresse am Freitag im Wiener Landl: Verhandelt wurde der kaltblütige „Koffer-Mord von Favoriten“. Dabei ist der rund 68 Kilogramm schwere und 1,76 Meter große Getötete in einen schwarzen Koffer gepfercht und zwischen zwei Restmüllkübeln im 10. Bezirk abgestellt worden. Am Nachmittag fiel das – nicht rechtskräftige – Urteil. 

Das Opfer des brutalen Mordes: Ein 59-jähriger Dauergast eines Hotels in Wien-Döbling. Der mutmaßliche Täter: der 28-jährige frühere Nachtportier dieser Unterkunft. Zwischen dem Ex-Medizinstudenten und dem späteren Opfer gab es ein freundschaftliches Verhältnis. Der Hotelgast hatte dem gebürtigen Ägypter 2024 in mehreren Tranchen insgesamt 15.000 Euro geborgt, weil ihm der Nachtportier Notsituationen vorgetäuscht hatte. So erfand er etwa einen Einbruch und ein Exekutionsverfahren.

(Bild: Martin A. Jöchl)
(Bild: Martin A. Jöchl)
(Bild: Oliver Papacek, Krone KREATIV)

Nach und nach wurde der 59-jährige Österreicher misstrauischer, forderte sein Geld zurück. Das der junge Mann nicht hatte. 

Der 28-jährige Angeklagte stand am Freitag wegen Mordes vor Gericht.
Der 28-jährige Angeklagte stand am Freitag wegen Mordes vor Gericht.(Bild: Anja Richter, Krone KREATIV)

„Ich wollte ihm reinen Wein einschenken“
Deshalb lud er seinen älteren Freund zu sich ein, zu einem angeblichen gemeinsamen Abendessen. Für das Treffen mietete er ein Airbnb in der Quellenstrasse an: „Ich wollte ihm reinen Wein einschenken“, behauptet der Mandant von Top-Verteidiger Philipp Wolm. Die Kabelbinder und die schwarzen Müllsäcke XXL, die er zuvor im Baumarkt erworben hat, habe er eigentlich für kleine Reparaturarbeiten gebraucht, die erworbene Koala-Schlafmaske für die Arbeit. „Die sind dann zur Tatwaffe geworden“, meint er. 

Der junge Mann überwältigte in der angemieteten Wohnung seinen Gast, verdeckte dessen Augen mit der Koala-Schlafmaske und verband den Mund seines Opfers mit einem Geschirrtuch. Dann erdrosselte er den Staatsbediensteten mit einem Kabelbinder.

Verteidiger Philipp Wolm vertritt den Angeklagten im Mordprozess.
Verteidiger Philipp Wolm vertritt den Angeklagten im Mordprozess.(Bild: www.kw-anwaelte.com)

„Es ist ein absolut qualvoller Tod, den das Opfer hier erlitten hat“, berichtet der Staatsanwalt den sichtlich betroffenen Geschworenen. 

Google-Suche nach Koffer
Nach der Tat gab der Angeklagte in der Google-Suche ein: „Koffer 90 cm“. Den er zwei Tage später, als er das Airbnb zurückgeben musste, auch bei einem Diskonter erwarb. In den Koffer pferchte er die Leiche. „Eigentlich wollte ich ihn wohin bringen, wo ihn niemand findet. Aber ich hab‘ das nicht übers Herz gebracht. Er war ja auch mein Freund. Also hab ich ihn gleich abgestellt.“

Anders als im Ermittlungsverfahren bekennt sich der Angeklagte, der als einjähriges Kind mit seiner Familie aus Ägypten nach Österreich kam, vollinhaltlich schuldig. „Was ist passiert, dass Sie als Medizinstudent vom Weg abgekommen sind?“, will Richter Andreas Böhm wissen: „Drogen sind gekommen: Haschisch, Marihuana und Koks.“ Er habe Geldprobleme gehabt.

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Es gibt Verbrechen, die werden aus kriminellen Motiven und nicht aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann

24.000 Euro abgehoben
Der Angeklagte wirkt im Prozess ruhig, Empathie mit seinem Opfer ist in seinen Schilderungen aber nicht spürbar. So hob er auch nach der Tat insgesamt 24.000 Euro mit der Bankomatkarte seines Opfers ab und googelte „Gucci und Louis Vuitton“.

„Es gibt Verbrechen, die werden aus kriminellen Motiven und nicht aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen“, war der Angeklagte für Gerichtspsychiater Peter Hofmann bei dem Mord zurechnungsfähig.

„Das reumütige Geständnis und seine Unbescholtenheit sind wesentliche Milderungsgründe. In Haft will sein Mandant sein Studium fortsetzen“, plädiert Wolm an die Geschworenen, ehe diese sich zur Beratung zurückziehen.

Richter: „Verbrechen ganz genau geplant“
Das Urteil wird am Nachmittag verkündet: 20 Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Als mildernd werden der ordentliche Lebenswandel und das Geständnis des 28-Jährigen gewertet. Dennoch: „Es war sicher so, dass Sie das Verbrechen ganz genau geplant haben“, so der Richter in der Urteilsbegründung.

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