Neue Entwicklungen

Grasser: Schuldenberg wächst, Antrag auf Fußfessel

Gericht
03.09.2025 12:50

Karl-Heinz Grasser sitzt nicht nur in Haft, sondern auch auf einem Schuldenberg von 34 Millionen Euro. 8,5 Millionen davon schuldet der in der Buwog-Causa zu vier Jahren Haft verurteilte 56-Jährige dem Staat. Ursprünglich war die Insolvenz mit 21 Millionen Euro eröffnet worden, die Schulden sind als deutlich angestiegen. Unterdessen stellte der Ex-Finanzminister – wie bereits angekündigt – einen Antrag auf die Fußfessel.

Offen sind noch Honorare für Anwälte, Kreditkartenrechnungen und Kleinbeträge, etwa Gasrechnungen. Es gebe noch viele offene Fragen, berichtete am Mittwoch das Ö1-„Morgenjournal“.

So habe Grasser etwa 2017 von einer Stiftung eine Million Euro erhalten und diese als Darlehen an eine deutsche Immobiliengruppe weitergegeben – bei einem Zinssatz von 16 Prozent. Die Frage sei nun, wo der Ertrag daraus gelandet sei.

Mutmaßliche Abgabenhinterzieung
Dazu kommen, wie am Dienstag berichtet, noch Steuerschulden für die Provision bei der Privatisierung der Buwog und Schadenersatzzahlungen gegenüber dem Staat. Derzeit ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung. Beim umstrittenen Verkauf von Bundeswohnungen flossen 9,8 Millionen Euro Provision an Grasser, den ehemaligen Lobbyisten Peter Hochegger und den ehemaligen FPÖ-Politiker und Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger.

Grassers Fußfessel-Plan wackelt
Den Beschuldigten drohen laut dem Nachrichtenmagazin „Dossier“ bei einer Verurteilung Strafen in Höhe des zweifachen Verkürzungsbetrages – sowie Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren. Eine Verurteilung zu einer weiteren Freiheitsstrafe könnte Grassers Plan durchkreuzen, die Haft weitgehend mit einer elektronischen Fußfessel „abzudienen“. Denn dann wäre das Srafmaß wohl zu hoch.

Führen die neuen Ermittlungen zu einer weiteren Verurteilung Karl-Heinz Grassers? Noch sind ...
Führen die neuen Ermittlungen zu einer weiteren Verurteilung Karl-Heinz Grassers? Noch sind viele Fragen offen – wie auch Anwaltshonorare, Schadenersatzforderungen und ein Darlehen.(Bild: Urbantschitsch Mario)

Antrag eingebracht
Anwalt Norbert Wess hat den Antrag auf eine Fußfessel dennoch inzwischen eingebracht. Bei positivem Entscheid könnte Grasser dann die Haft im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.

Privatkonkursverfahren eröffnet
Anfang Mai des heurigen Jahres war bereits der Privatkonkurs über Grasser eröffnet worden. Eine für August anberaumte Verhandlung am Bezirksgericht Kitzbühel wurde wieder abgesagt. Der Insolvenzverwalter müsse weitere Prüfungen durchführen, hieß es damals.

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