Die deutsche Regierung hat die umstrittene Reform des Bürgergelds in die Wege geleitet. Die Geldleistung soll künftig „Grundsicherungsgeld“ heißen. Zudem werden die Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Terminversäumnissen verschärft.
Die Reform zielt darauf ab, den Druck auf Leistungsbezieher zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen – in Form von härteren Sanktionen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, durch die er seine Hilfebedürftigkeit beenden könnte, kann für bis zu zwei Monate die komplette Geldleistung verlieren. Bei anderen Pflichtverletzungen droht eine sofortige Kürzung von 30 Prozent für drei Monate. Werden Termine beim Jobcenter mehrfach versäumt, kann der Leistungsanspruch einschließlich der Mietzahlungen komplett entfallen.
Das Gesetz soll nach der Zustimmung des Bundestages im kommenden Jahr zum 1. Juli in Kraft treten. Dies gilt jedoch als fraglich. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf eine längere Vorlaufzeit für die technische Umsetzung hingewiesen.
5,2 Millionen Bezieher derzeit
Für die monatliche Geldleistung von derzeit bis zu 563 Euro, Miet- und Heizkosten sowie Fördermaßnahmen und Verwaltung wendet der Bund über 50 Milliarden Euro auf. Derzeit zählt das deutsche Arbeitsministerium rund 5,2 Millionen Bezieher. Davon sind knapp 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren.
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