Das Landesgericht Innsbruck prüfte vor dem Prozess gegen René und Nathalie Benko eine mögliche Befangenheit, die von der Richterin angezeigt worden war. Die „Krone“ kennt die Hintergründe.
Am 10. Dezember war Innsbruck zum zweiten Mal Schauplatz eines Benko-Prozesses. Erneut ging es um den Vorwurf der betrügerischen Krida, konkret: um Uhren, die sich rund um die Insolvenz des Einzelunternehmers René Benko in einem neu angeschafften Tresor seiner Ehefrau befanden.
Bedingte Haft, unbedingte Geldstrafe
Das internationale Medieninteresse am einstigen Glamour-Paar war enorm, die neuen Erkenntnisse im gerichtlichen Beweisverfahren überschaubar: Kurz vor 17.30 Uhr sprach Richterin Heide Maria Paul ihr Urteil: Letztlich ordnete das Gericht dem Finanzjongleur nur zwei Uhren und vier Manschettenknöpfe zweifelsfrei zu; weitere Uhren sowie 120.000 Euro Bargeld allerdings nicht. Das bedeutete: 15 Monate bedingt plus 4320 Euro unbedingter Geldstrafe für René Benko; Freispruch für seine Frau Nathalie. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Sowohl Benkos Verteidiger als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) haben Beschwerde eingelegt.
Was der Öffentlichkeit an diesem Gerichtstag verborgen blieb: Die Richterin hatte bereits kurz nach der Zuteilung des öffentlichkeitswirksamen Prozesses offenbar eine mögliche Befangenheit gemeldet. Laut Recherchen von „Krone“ und „News“ unterrichtet ihre Schwester an einem Innsbrucker Gymnasium ein Kind der angeklagten Benkos.
„Umstand wurde geprüft“
Auf Anfrage, aus welchen Gründen das Landesgericht Innsbruck bei diesem Sachverhalt keine Befangenheit, ja nicht einmal zumindest Anscheins-Befangenheit gesehen habe, teilte die Gerichtssprecherin mit: „Dieser angezeigte Umstand wurde geprüft und entsprechend der Rechtsprechung zu Paragraf 43 Absatz 1 der Strafprozessordnung nicht als berechtigt erachtet.“
Dort steht unter anderem: Ein Richter sei dann befangen, wenn Gründe vorliegen, die geeignet sind, seine volle Unvoreingenommenheit und Überparteilichkeit in Zweifel zu ziehen.
Weit gefasste Bestimmung
Das ist freilich sehr weit gefasst und wenig bestimmt formuliert. Letztlich entscheidet in jedem einzelnen Fall das jeweils zuständige Gericht. Experten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zeigten sich bereits mehrfach befremdet darüber, wie in Österreich mit dem Thema Befangenheit bzw. Anscheins-Befangenheit in der gerichtlichen Praxis umgegangen wird. Womöglich ist die Justiz hier nicht europareif.
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