An Drittstaaten

EU-Parlament lagert jetzt Asylverfahren aus

Außenpolitik
17.12.2025 14:29

Asylverfahren können künftig einfacher an Nicht-EU-Staaten abgegeben werden. Dafür hat das Europaparlament am Mittwoch gestimmt. Die EU-Länder sollen Migrantinnen und Migranten demnach auch in Länder abschieben dürfen, zu denen diese keine Verbindung haben.

Für das Vorhaben stimmten überwiegend Abgeordnete der Fraktionen rechts der Mitte, darunter auch Abgeordnete der AfD. Dagegen stimmten vor allem Linke, Grüne und Sozialdemokratinnen sowie Sozialdemokraten. Um letzte Streitpunkte zwischen den EU-Staaten und dem Europaparlament zu klären, sollen noch im Laufe des Tages Verhandlungen zu dem Vorhaben beginnen. Beteiligte gehen davon aus, dass es nach nur wenigen Stunden eine Einigung geben könnte.

Die Innenministerinnen und Innenminister hatten am 8. Dezember die Rechtsgrundlagen für Asylverfahren und Rückkehrzentren außerhalb Europas geschaffen. Nun gehe es darum, „gemeinsam die Umsetzung in Angriff zu nehmen, um illegale Migration nach Europa gegen null zu drängen und damit die Migrationswende auf europäischer Ebene zu schaffen“, sagte Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). „Innovative Lösungen wie Rückführzentren oder Drittstaatenmodelle ermöglichen es uns, Migration besser zu steuern, Rückführungen wirksam umzusetzen und legale Wege zu stärken“, sagte Österreichs Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS).

Diese Länder gelten als sichere Herkunftsstaaten
Zu klären ist nun unter anderem der Umgang mit Kindern und Jugendlichen bei Asylverfahren. Im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission war nämlich eine Ausnahme für Minderjährige vorgesehen. Sie sollten demnach nicht in einen Drittstaat abgeschoben werden können, zu dem sie keine Verbindung haben, unabhängig von Abkommen. Dieser Haltung folgten auch die EU-Staaten. Das Europaparlament sagte dazu am Mittwoch, dass es ebenfalls eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche vorsehe, „es sei denn, es gibt berechtigte Gründe zu der Annahme, dass sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen“.

Das EU-Parlament hat am Mittwoch darüber abgestimmt, welche Länder als sichere Herkunftsstaaten gelten. EU-weit sind das nun Marokko, Tunesien, Ägypten, der Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch. Auch Staaten, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, sollen als sicher gelten. Dazu würden dann beispielsweise Albanien, Montenegro und die Türkei gehören.

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