Disziplinar-Urteil

Geheime Absprachen: Strafe für Kickls „General“

Innenpolitik
24.08.2025 16:28

Brisantes Disziplinarurteil wegen Zeugenbeeinflussung kurz vor der historischen BVT-Razzia: Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber steht für Geheimabsprachen im Visier.

Zur Vorgeschichte: Der 28. Februar 2018 läutete unter dem früheren FPÖ-Innenminister Herbert Kickl den Beginn vom Ende des alten polizeilichen Geheimdienstes BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) ein. Und den langen Ausschluss von sicherheitsrelevanter Informationen „wegen eklatanten Vertrauensverlustes“ durch befreundete Nachrichtendienste. An diesem Tag stürmte eine eigentlich für Drogendealer im öffentlichen Raum zuständige Sondereinheit die Kommandozentrale in einer Wiener Kaserne.

Hintergrund für die Staatsschutz-Affäre nach einer Anzeige von Kickls damaligen Mann fürs Grobe, Polizeijurist Peter Goldgruber: ein anonymes Pamphlet von Vorwürfen bzw. Aussagen früherer Agenten.

Jetzt der Knalleffekt: Einen mittlerweile per internationalem Haftbefehl gesuchten Ex-Abteilungsleiter und einen weiteren früheren BVT-Mitarbeiter soll Goldgruber in seiner Funktion als Generalsekretär als Zeugen im Vorfeld der Kommandoaktion bei geheimen Gesprächen im Innenministerium beeinflusst haben!

Generalsekretär Goldgruber mit seinem Innenminister Kickl im Jahr 2018 – jetzt wurde Goldgruber ...
Generalsekretär Goldgruber mit seinem Innenminister Kickl im Jahr 2018 – jetzt wurde Goldgruber wegen Zeugenbeeinflussung verurteilt.(Bild: APA/Hans Punz)

„Im Namen der Republik“ saftige Geldstrafe
Dieser hochbrisante Vorwurf „Im Namen der Republik“ geht aus einem aktuellen Disziplinarurteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Wien hervor. Der mittlerweile pensionierte bald 65-jährige Top-Beamte hatte gegen eine Geldstrafe in erster Instanz berufen, diese wurde aber noch saftig von 3500 auf 5000 Euro erhöht.

Demnach habe Goldgruber die für die Ermittlungen zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von der Absprache mit den Zeugen nur fünf Wochen vor der – letztlich vom Oberlandesgericht für illegal erklärten – Stürmung nicht informiert. Wörtlich heißt es unter anderem in der Begründung: „Dem BF (Anm. d. Redaktion Beschwerdeführer) hätte schon aufgrund seiner Führungsfunktion und seiner langjährigen Erfahrung bewusst sein müssen, dass es sich um eine besonders heikle Angelegenheit handelt.“

Begründeter Verdacht an politischem Interesse
In trockenem Beamtendeutsch wird auch festgestellt, „dass eine derartige Gemengelage unweigerlich den Verdacht begründen könne, er könnte ein politisches Interesse an einer Einflussnahme auf die Ermittlungen der WKStA haben.“

Kritiker werfen ja den Freiheitlichen vor, den früheren Verfassungsschutz bewusst wegen Ermittlungen gegen das rechte Lager zerschlagen zu haben. Und auch bei der neuen Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienste (DSN) derartige Bestrebungen zu verfolgen. Die Freiheitlichen selbst bestreiten das heftig – sie würden sich vielmehr „gegen einen Überwachungsstaat einsetzen“ ...

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