Ein eifersüchtiger Ungar zückt in der Wohnung der Ex-Freundin Springmesser und jagt deren Arbeitskollegen nach, der in Socken die Flucht ergreift – wegen Nötigung musste sich der vierfach Vorbestrafte am Dienstag vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Dass der Ungar und die Slowakin eine überaus toxische Beziehung führten, ist dem Gericht bereits bekannt. Mehrfach einschlägig vorbestraft, wurde der 32-jährige Hüne erst im September wegen Körperverletzung zu sieben Wochen Haft verurteilt. Kaum aus dem Gefängnis entlassen, liefert sich der Ungar im November schon den nächsten Fehltritt. Dieses Mal ist das Opfer nicht nur seine Ex-Freundin, auch deren Arbeitskollegen lehrt der Mann, dessen eiskalter Blick selbst die Zuschauer im Saal vor Angst erstarren lässt, das Fürchten.
Ex-Freund hielt Springmesser in der Hand
Angeklagt ist der 32-Jährige wegen eines dramatischen Vorfalls am 19. November in der Wohnung der Ex-Freundin in Nüziders. Trotz eines verhängten Annäherungsverbotes hatte die Frau wieder mit dem Gewalttäter angebandelt und ihn in ihrer Wohnung übernachten lassen. Wieder kommt es zum Streit, worauf die Slowakin den Angeklagten endgültig aus der Wohnung schmeißt. „Wenn ich von der Schicht komme, bist du weg“, forderte sie damals. Doch als die Frau gegen 22 Uhr mit einem Arbeitskollegen nach Hause kommt, entdeckt sie den in einer Nische lauernden Ex-Freund mit einem geöffneten Springmesser in der Hand.
„Ich schrie nur noch lauf, er hat ein Messer“, berichtet die Slowakin im Zeugenstand. Der Arbeitskollege stürmt in Socken und ohne Mantel aus der Wohnung. Auf den Fersen folgt der Messermann. Das Opfer setzt einen Notruf ab. Kurz darauf wird der Verfolger verhaftet. Die Verteidigung des Angeklagten klingt wenig überzeugend.
Attackiert habe er den Arbeitskollegen, weil er eine männliche Stimme gehört und gedacht habe, dass es sich um einen Einbrecher handle. Auf Nachfrage des Richters, weshalb er damals ein Springmesser in der Hand hielt, antwortet der Ungar: „Ich schnitze leidenschaftlich gerne!“ An jenem Abend sei er am Dachboden gewesen und seinem Hobby nachgegangen. Dass ein Springmesser vor dem Gesetz als Waffe gelte, habe er nicht gewusst.
Dies wertet das Gericht am Ende als reine Schutzbehauptung. Das rechtskräftige Urteil: acht Monate Haft. Sowohl dem Verurteilten als auch der Ex-Freundin gibt Richter Martin Mitteregger einen weisen Rat mit auf den Weg: „Dass die Beziehung toxisch ist, ist klar. Also lassen sie künftig die Finger voneinander. Ich will nicht, dass wir uns alle paar Monate in der Konstellation wiedersehen.“
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