Neue Regelung nun fix

Trinkgeld weiter steuerfrei, Pauschalen niedriger

Innenpolitik
24.07.2025 08:59

Die bundesweit einheitliche Trinkgeld-Regelung ist nun fix. Wie die „Krone“ erfuhr, konnte man sich endlich einigen. Das Trinkgeld bleibt zwar steuerfrei, die pauschalen Abgaben kommen aber. Sie fallen allerdings geringer aus, als bisher angenommen ...

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Trinkgeld bleibt wie bisher für den Arbeitnehmer steuerfrei.
  • Geplante Pauschalen für die ASVG-Abgabe konnten um gut 1⁄3 gesenkt werden. Sie steigen nur schrittweise von 2026 bis 2028 (danach jährliche Valorisierung): 65 Euro für Mitarbeiter mit Inkasso; 45 Euro für Mitarbeiter ohne Inkasso.
  • Wenn das Trinkgeld höher ist als die Pauschale, gibt es dennoch keine zusätzlichen Abgaben.
  • Für die Betriebe will man Rechtssicherheit, daher wird es wie geplant eine Generalamnestie geben: Alle laufenden Verfahren werden ohne Nachzahlung eingestellt. Weiters werde es Rechtssicherheit für alle nicht geprüften Fälle sowie eine Härtefall-Regelung für abgeschlossene Fälle mit besonders hohen Nachzahlungen seitens der Betriebe geben. 

Bislang hatte es in fünf Bundesländern eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgeld zwischen 40 und 70 Euro monatlich gegeben. Diese Abgaben wurden seit Jahren nicht inflationsangepasst. In der Steiermark und in Salzburg wird die Abgabe aktuell noch anhand der tatsächlichen Trinkgeldhöhe berechnet. Mit der Vereinheitlichung der Regelung will man dem nun entgegenwirken. 

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