Erfolg für Österreich
Die bundesweit einheitliche Trinkgeld-Regelung ist nun fix. Wie die „Krone“ erfuhr, konnte man sich endlich einigen. Das Trinkgeld bleibt zwar steuerfrei, die pauschalen Abgaben kommen aber. Sie fallen allerdings geringer aus, als bisher angenommen ...
Die wichtigsten Eckpunkte:
Bislang hatte es in fünf Bundesländern eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgeld zwischen 40 und 70 Euro monatlich gegeben. Diese Abgaben wurden seit Jahren nicht inflationsangepasst. In der Steiermark und in Salzburg wird die Abgabe aktuell noch anhand der tatsächlichen Trinkgeldhöhe berechnet. Mit der Vereinheitlichung der Regelung will man dem nun entgegenwirken.
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