Vor gut einer Woche gab man sich in der Regierung zuversichtlich, endlich eine Lösung für das leidige Thema Trinkgeldabgabe gefunden zu haben. Die Sozialpartner einigten sich auf eine Pauschale von 95 Euro, dafür verzichtet die ÖGK auf Nachforderungen bei Betrieben und Kellnern. Allein: Die Neos hätten lieber gar keine Abgabe – und bekommen erneut Schützenhilfe von Experten.
Denn rund um die Verhandlungen um die Neuregelung der Abgaben aufs Trinkgeld spricht sich Professor Friedrich Schneider von der Uni Linz jetzt für die völlige Befreiung aus: „Warum soll ich jemanden, der sich extra anstrengt und dann ein Trinkgeld bekommt, dafür noch einmal zur Kasse bitten?“, fragte er im Ö1-Journal.
Die Einnahmen von zehn Millionen Euro würden sich für die Gesundheitskasse gar nicht rechnen. Schneider: „Da lohnt sich der Aufwand nicht. Ich kann auch nicht erkennen, dass das zur Budgetsanierung beiträgt.“ Auch der Beitrag für die Pensionsversicherung sei vernachlässigbar, weil klein. Der Experte befürchtet, dass Gäste nun weniger Trinkgeld geben könnten, wenn sie wissen, dass für dieses noch Abgaben anfallen.
Was nützt es den Saisoniers?
Schneider spricht in dem Zusammenhang von einem „Sturm im Wasserglas“. Und wirft einen bisher noch unbeachteten Nebenaspekt auf: die hohe Zahl an ausländischen Saisonarbeitern im Tourismus: „Die zusätzlichen möglichen Pensionszahlungen treffen ja gar nicht alle – eben dann, wenn der ausländische Kellner wieder nach Italien geht.“ Bisher hatten Gewerkschaft, Sozial- und Finanzminister damit argumentiert, dass die Pauschale auf das Pensionskonto der Arbeitnehmer einzahle.
Neos-Chefin und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger will sich noch nicht geschlagen geben: „Das würde für Mitarbeiter und Unternehmer in Vielzahl eine deutlich höhere Belastung bedeuten.“ Die Regierung verhandle derzeit weiter über eine österreichweit einheitliche Pauschale. Laut Arbeitsministerin Korinna Schumann ist man „in der finalen Abstimmung“. Ziel sei weiterhin eine österreichweit einheitliche Lösung.
Momentan gibt es die nicht: Die Pauschalhöhen betragen zwischen 32 Euro im Burgenland und 59 Euro in Wien. In der Steiermark und in Salzburg gibt es keine Pauschale, die Abgabe wird anhand des realen Trinkgelds berechnet.
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