Teures Wohnen

AK-Boss: „Schluss mit befristeten Mietverträgen!“

Vorarlberg
17.07.2025 08:00

Vorarlberg ist bekanntlich ein sehr teures Pflaster, das gilt nicht zuletzt für Wohnungsmieten. Die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg will das jetzt ändern – unter anderem mit einem Verbot von befristeten Mietverträgen. Die „Krone“ kennt die Details.

In Vorarlberg lebt mehr als jeder fünfte Haushalt in privater bzw. gewerblicher Miete. In der Regel handelt es sich um Mietverhältnisse, bei denen die Miete frei vereinbart werden darf, zudem gibt es meist eine Koppelung mit dem Verbraucherpreisindex. Gerade in diesem Wohnsegment ist die Not der Menschen am größten.

Das wird auch durch die Ergebnisse einer von der AK Vorarlberg in diesem Jahr durchgeführten Wohnumfrage bestätigt: Demnach gaben mehr als 70 Prozent der Mieterinnen und Mieter an, dass ihre Miete im Vorjahr mindestens einmal an den Index angepasst wurde. Bei immerhin einem Drittel wurde im Zuge einer Mietvertragsverlängerung die Miete erhöht.

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Vorarlberg ist Österreichs Hotspot befristeter Mietverhältnisse. Mit diesen sollte Schluss sein.

Bernhard Heinzle, AK-Präsident

Teuer erkaufte Vertragsverlängerungen
Und genau das ist die Krux bei einer Befristung: Bei jeder Vertragsverlängerung kann die Miete auch über dem Verbraucherpreisindex neu vereinbart werden. Mit dem Ergebnis, dass die Mieten in Vorarlberg seit 2012 deutlich über der Inflation gestiegen sind. Seitens der Arbeiterkammer wird bereits seit Langem für eine faire Regelung getrommelt.

Rückenwind bekamen diese Bemühungen jüngst durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof: Der hat nämlich bestätigt, dass sich Mieter gegenüber gewerblichen Vermietern auf das Konsumentenschutzgesetz berufen können. Und dieses besagt, dass Vereinbarungen rechtswidrig sind, wenn sie den Unternehmern erlauben, innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss den Preis für ihre Leistung anzuheben.

Angst vor einem Rausschmiss
 Theoretisch könnten nun die betroffenen Mieter ihre Rechte wahrnehmen und das zu viel bezahlte Geld zurückfordern. AK-Präsident Bernhard Heinzle bezweifelt allerdings, dass es dazu kommen wird: „Der drohende Wohnungsverlust oder ein Umzug, der mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden wäre, werden viele davon abhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“ Kurz: Sie trauen sich nicht.

Umso wichtiger sei es, endlich mit dieser unfairen Praxis zu brechen und mit der Befristung der gewerblichen Mietverträge ein für alle Mal Schluss zu machen. Geht’s nach der AK, sollen Mieten künftig nur einmal pro Jahr angepasst werden dürfen und die Erhöhung mit zwei Prozent gedeckelt sein. Weiters müsse eine rückwirkende Mieterhöhung gesetzlich für alle Wohnungsmietverhältnisse ausgeschlossen werden. Diese Übergangsregelungen sollen so lange gelten, bis sie durch eine große Mietrechtsreform hinfällig werden – „die ist nämlich längst überfällig“, so Heinzle.

Porträt von Vorarlberg-Krone
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