Gericht entscheidet:

Land Vorarlberg muss Covid-Förderungen offenlegen

Vorarlberg
04.09.2025 11:25

Es geht um satte 15 Millionen Euro an Steuergeldern, die während der Pandemie als Wirtschaftshilfen an Vorarlberger Unternehmen geflossen sind. An wen, wollten die Mitglieder der Landesregierung bisher nicht verraten, da dies nicht im öffentlichen Interesse liege. Stimmt nicht, urteilten nun die Zuständigen des Landesverwaltungsgerichts.

Das Land Vorarlberg muss gemäß dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts die Empfänger der rund 15 Millionen Euro hohen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie großteils offenlegen. Das Land hatte diese von Journalisten begehrte Information bisher verweigert. Eine Beschwerde des „Standard“ beim Landesverwaltungsgericht war nun aber erfolgreich. Dort stellte man fest, dass die Auskunftserteilung sehr wohl im öffentlichen Interesse liege.

Die 15 Millionen Euro flossen nach Angaben verschiedener Medien an rund 1500 Unternehmen, darunter vor allem Tourismusbetriebe, Reiseveranstalter und Busunternehmen. 700 erhielten mehr als 5000 Euro, 49 die Maximalsumme von 50.000 Euro. Das Land Vorarlberg hatte detaillierte Informationen über die Empfänger nicht erteilen wollen, da eine Offenlegung Rückschlüsse auf die konkrete finanzielle Situation der Unternehmen zulasse. Für diese Auskunftsverweigerung investierten Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler (beide ÖVP) übrigens weitere 5400 Euro für ein Gutachten, das ihre These bestätigen sollte.

Verwendung von Steuergeld muss überprüft werden können
Anders als die Gutachter sahen die Zuständigen des Landesverwaltungsgerichts die Causa: Viele Unternehmen unterlägen ohnehin Veröffentlichungspflichten – und bei Steuergeldern müsse überprüft werden können, ob die Förderungen zweckentsprechend verwendet wurden und ob es nicht zu Förderverstößen gekommen sei. Es gebe also ein journalistisches Interesse „an Transparenz der Mittelvergabe, welche eine wesentliche Grundlage für den öffentlichen Diskurs bildet“.

Das Erkenntnis ist rechtskräftig, die Landesregierung könnte allerdings außerordentliche Amtsrevision erheben. Darüber werde man innerhalb der vorgesehenen Frist entscheiden, hieß es seitens der Landespressestelle.

Für SPÖ-Kontrollsprecher Reinhold Einwallner hingegen ist nach dem Urteil klar: „Das Land Vorarlberg muss nun seiner Pflicht nachkommen und die Empfänger von Covid-Wirtschaftshilfen in Millionenhöhe endlich offenlegen. Damit liegt nun schwarz auf weiß vor, dass das Land es verabsäumt hat, seiner Informationspflicht nachzukommen.“ Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts dürfe nicht ausgesessen werden. Schließlich hätten die Vorarlberger ein Recht darauf zu erfahren, an wen in der Pandemie Steuergelder in Millionenhöhe geflossen sind.

Durchaus erfreut über das Erkenntnis des Landesgerichtshofs ist Reinhold Einwallner.
Durchaus erfreut über das Erkenntnis des Landesgerichtshofs ist Reinhold Einwallner.(Bild: Mathis Fotografie)

Ein später Sieg für die Transparenz
Der Vorarlberger Nationalratsabgeordnete Johannes Gasser (NEOS) hatte in seinem früheren Amt als Klubobmann im Vorarlberger Landtag mehrfach die vollständige Veröffentlichung der Covid-Förderungen des Landes gefordert. Genauso wie Einwallner ist auch er der Meinung, dass die Vorarlberger ein Recht darauf hätten, zu erfahren, was mit ihrem Steuergeld passiere. „Die ÖVP hat sich stets verweigert und die notwendige Transparenz blockiert. Umso erfreulicher ist es, dass nun das Landesverwaltungsgericht klar festgestellt hat: Die Offenlegung der Förderungen liegt im öffentlichen Interesse.“ Genau das würden die NEOS seit Jahren fordern – Transparenz statt Verschleierung.

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