Ein Tiroler nahm es nicht hin, dass die Mutter seines Sohnes ohne sein Einverständnis agierte und einfach den Nachnamen des Kindes änderte. Was Gericht und Landesvolksanwaltschaft zu dem Thema sagen.
Fast 15.000 Ehen wurden im Vorjahr in Österreich geschieden. Darunter leiden vor allem die gemeinsamen Kinder. Sie sind Bindeglied zwischen Menschen, die meistens gar nichts mehr miteinander zu tun haben möchten. Welchen Nachnamen das Kind nach der Scheidung trägt, darüber wird in zerbrochenen Ehen wohl häufig gestritten. In Tirol stellte kürzlich eine Frau den Vater ihres Kindes vor vollendete Tatsachen. Doch das nahm der Mann nicht einfach so hin.
Was war geschehen? Die Ehe zerbrochen, die Scheidung vollzogen. Die Ex-Frau des Tirolers nahm in der Folge wieder ihren Mädchennamen an. Doch der gemeinsame Sohn sollte weiterhin den Nachnamen des Vaters tragen. Das war im Zuge der Scheidung laut Vater so vereinbart.
Durch Krankheit des Kindes fiel Änderung auf
Ein Jahr später fiel der Mann aus allen Wolken, als er im Zuge eines Krankenhausaufenthaltes seines Sohnes entdecken musste, dass der Bub mittlerweile den Nachnamen seiner Ex-Frau trägt. Das dafür zuständige Standesamt bestätigte das. Mit dem Vater war die Namensänderung aber nicht abgesprochen. Die Mutter hatte ohne seine Zustimmung und ohne sein Wissen gehandelt.
Das Gesetz ist eindeutig – aber mit Einschränkungen
Der Tiroler holte sich Unterstützung bei der Landesvolksanwaltschaft. Diese prüfte den Fall und kam zu folgendem Schluss: Laut Bestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) bedarf es für eine Namensänderung demnach der Zustimmung beider obsorgebetrauten Elternteile. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Demnach darf die mit der Pflege und Erziehung betraute Person den Familiennamen bestimmen. „Mehrere damit betraute Personen haben das Einvernehmen herzustellen“, hält die Landesvolksanwaltschaft fest und gibt gleichzeitig zu bedenken, dass das in der Praxis immer wieder zu Fehleinschätzungen bei Standesämtern führen könne.
Diese prüfen offenbar nicht immer so genau, ob beide Eltern der Namensänderung zustimmen. In diesem Fall hat das Amt wohl geschlampt. Auf Intervention der Landesvolksanwaltschaft schrieb die Behörde der Mutter und legte ihr nahe, das Ganze rückgängig zu machen. Immerhin droht in solchen Fällen sogar eine Strafverfolgung.
Vor dem Bezirksgericht bekam der Vater recht
Druck kam inzwischen aber auch von anderer Seite. Der Vater hatte den Fall vor das Bezirksgericht gebracht und recht bekommen. „Unter diesen Umständen sicherte die Mutter dann doch zu, umgehend den Berichtigungsantrag zu stellen“, heißt es im Bericht der Landesvolksanwaltschaft.
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