FPÖ ortet „Pfusch“

VfGH-Urteil zu ORF sorgt für Polit-Schlagabtausch

Innenpolitik
02.07.2025 13:26

Der ORF-Beitrag (15,30 Euro pro Monat) ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag entschieden. Das Urteil löste unterschiedliche Reaktionen der Parteien aus. 

„Die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist eine klare Bestätigung für die grundsätzliche Wichtigkeit und Legitimität der Finanzierung des ORF durch den ORF-Beitrag“, betonte SPÖ-Mediensprecher Klaus Seltenheim.

SPÖ sieht „gutes Signal“
Ihm zufolge sei ein starker und unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk unverzichtbar für eine funktionierende Demokratie. Der ORF sei eine tragende Säule der Medienvielfalt, „seine Finanzierung muss gesichert bleiben“. Seltenheim weiter: „Die Entscheidung des VfGH ist daher ein gutes Signal für alle, denen unabhängiger Journalismus und Demokratie ein Anliegen sind“, so Seltenheim.

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Der ORF ist eine tragende Säule der Medienvielfalt – seine Finanzierung muss gesichert bleiben.

Klaus Seltenheim

SPÖ-Mediensprecher Klaus Seltenheim

Mit Blick auf internationale Entwicklungen warnt der SPÖ-Politiker vor einer Aushöhlung unabhängiger Medien: „Gerade in Zeiten von Fake News, Desinformation und politischem Druck auf kritische Berichterstattung brauchen wir eine starke, unabhängige Medienlandschaft mehr denn je – mit seriösen privaten Medien und einem starken öffentlich-rechtlichen Angebot.“

FPÖ versichert: Mit Kickl als Kanzler ist ORF-Beitrag Geschichte
Ganz anders fällt das Urteil der FPÖ aus. Mediensprecher Christian Hafenecker bezeichnete die Argumentation des VfGH als „absurd“ und beharrte darauf, dass die einst von ÖVP und Grünen beschlossene Umstellung von der gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf den ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe ein „astreiner Gesetzes-Pfusch auf Kosten der Österreicher“ sei.

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Eines ist fix: Spätestens mit einem freiheitlichen Volkskanzler Herbert Kickl wird die ORF-Haushaltsabgabe Geschichte sein.

Christian Hafenecker

FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker

Hinsichtlich der aus freiheitlicher Sicht nicht gesetzeskonform zustande gekommenen Höhe des ORF-Beitrags habe sich der VfGH über den genauen Gesetzeswortlaut hinweggesetzt, da dieser nur eine Obergrenze und keinen fixen Betrag vorsehe.

So kam es zum VfGH-Urteil
Anlass für das VfGH-Urteil war eine Beschwerde, die vorbrachte, es sei gleichheitswidrig, dass auch Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, den Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat zu zahlen haben. Der VfGH sieht den Gleichheitsgrundsatz jedoch nicht verletzt. Der Gleichheitsgrundsatz verlange nämlich laut VfGH nicht, dass der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des ORF-Angebots geknüpft ist, hieß es. Das Höchstgericht betonte zudem, dass es im gesamtgesellschaftlichen Interesse sei, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnehme.

ORF-Beitrag

  • Der VfGH hatte aufgrund einer Vielzahl an Beschwerden gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrages im März eine Regelung für ein sogenanntes Massenverfahren angewandt. Dadurch wurden alle beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) dazu anhängigen Verfahren unterbrochen. Diese werden nun mit der Kundmachung der aktuellen Entscheidung im Bundesgesetzblatt wieder fortgesetzt.
  • Die Umstellung der gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf einen ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe durch die damalige Bundesregierung (ÖVP, Grüne) Anfang 2024 hat zahlreiche von Privatpersonen angestrengte Beschwerdeverfahren nach sich gezogen.
  • Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro pro Monat und Haushalt. Seit der Umstellung ist es egal, ob Fernseher oder Radio in den eigenen vier Wänden stehen. Für die meisten Personen, die bis dahin die gerätegekoppelte GIS-Gebühr zahlten, wurde es billiger. Hunderttausende Haushalte mussten aber erstmals zahlen. 

Die Bundesregierung hat heuer mit einer Gesetzesnovelle den ORF-Beitrag bis 2029 bei 15,30 Euro pro Haushalt und Monat eingefroren. Der ORF muss dadurch nach hohem Sparbedarf in den Vorjahren erneut ein Sparpaket im dreistelligen Millionenbereich schnüren, wie ORF-Chef Roland Weißmann im Juni bestätigte.

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Ich erwarte mir bei allem Sparwillen, den der ORF seit Jahren zeigt, dass die Bundesregierung auch sieht, dass der VfGH klargestellt hat, dass die ORF-Finanzierung gewährleistet sein muss.

ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer

ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer sieht im aktuellen VfGH-Urteil ein „richtungsweisendes Erkenntnis“. Damit sei klargestellt, dass die 15,30 Euro pro Monat und Haushalt als „Demokratiebeitrag“ zu werten seien und eine gesicherte Finanzierung des ORF gewährleistet sein müsse. „Ich bin guter Dinge, dass die Bundesregierung das genau analysiert“, so Lederer.

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