Bis 2007 war Dorothea M. mit einem Betrieb selbstständig. Als sich vor kurzem eine ehemalige Angestellte bei ihr meldete, fiel die Tirolerin aus allen Wolken. "Sie kontaktierte mich, weil sie von der Vorsorgekasse ein Schreiben erhalten hat, dass ich für die Jahre, die sie bei mir angestellt war, keine Beiträge für die Abfertigung eingezahlt hätte", schilderte uns Frau M. Sie bat ihren Steuerberater, der Sache bei der Tiroler ler Gebietskrankenkasse auf den Grund zu gehen. Ohne Erfolg. Denn die Krankenkasse ließ den Steuerberater lediglich wissen, dass der Fall bereits verjährt sei.
Zuständige Krankenkasse irrte
Was Frau M. besonders erzürnte: "Als Unternehmer kann man die Höhe und den Zeitpunkt der Einzahlungen für die Vorsorgekasse nicht beeinflussen. Ich habe alle Vorschreibungen immer pünktlich bezahlt. Ich denke, wenn das nicht der Fall gewesen wäre, wäre die Krankenkasse doch auch drauf gekommen, oder?"
Ihre Ombudsfrau konnte schließlich Licht in die Sache bringen, nachdem sie sowohl die Tiroler Gebietskrankenkasse als auch die VBV Vorsorgekasse um sorgfältige Prüfung gebeten hat. Siehe da, man hat die fehlenden Beiträge nämlich doch noch gefunden. Die Krankenkasse hatte diese irrtümlich an eine andere Vorsorgekasse weiter überwiesen, nachdem sie Frau M. pünktlich bezahlt hatte.
Das wurde umgehend rückgängig gemacht und die ehemalige Angestellte bekommt nun prompt die ihr zustehende Abfertigung!










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