Sexuelle Gewalt

Gérard Depardieu schuldig: 18 Monate auf Bewährung

Society International
13.05.2025 10:50

Ein Gericht in Paris hat den französischen Schauspieler Gérard Depardieu am Dienstag des sexuellen Missbrauchs zweier Frauen an einem Filmset im Jahr 2021 für schuldig befunden. Der 76-Jährige wurde zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Filmstar war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Sein Anwalt kündigte Berufung an.

Laut dem erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Spruch muss sich Depardieu, der sich zuletzt für Dreharbeiten auf den Azoren aufhielt, in psychologische Behandlung begeben. Das Gericht ordnete außerdem eine behördliche Registrierung als Sexualstraftäter an. Eine der beiden Klägerinnen zeigte sich erleichtert: Sie habe eine „Achterbahn der Gefühle“ erlebt, sagte die 54-Jährige.

Gericht kritisiert Verteidigung
Depardieus Anwalt hatte auf die Vorwürfe der Klägerinnen aggressiv reagiert und sie vor Gericht als „Lügnerinnen“ und „hysterisch“ beschimpft. „Geht doch heulen“, schleuderte er den beiden Frauen entgegen und zeigte mit dem Finger auf sie. Fast 200 Anwälte hatten die Justiz daraufhin in einem offenen Brief zum Kampf gegen Sexismus im Gerichtssaal aufgerufen

Der Vorsitzende Richter kritisierte bei der Urteilsverkündung am Dienstag ausdrücklich die „übertriebene Schärfe“ der Verteidigung gegenüber den beiden Frauen, mit denen diese ein zweites Mal zu Opfern gemacht worden seien. Beiden Klägerinnen sprach er dafür ein Schmerzengeld in Höhe von 1.000 Euro zu, zusätzlich zu einer Entschädigung wegen der sexuellen Übergriffe.

Jeremie Assous, der Anwalt von Depardieu
Jeremie Assous, der Anwalt von Depardieu(Bild: EPA/SADAK SOUICI)

Die zwei Frauen – eine Ausstatterin und eine Regieassistentin – warfen Depardieu vor, sie bei Dreharbeiten zu dem Film „Die grünen Fensterläden“ (Les volets verts) im Jahr 2021 obszön angesprochen und unangemessen berührt zu haben. Beide schilderten vor Gericht, dass der Darsteller sie an Busen und Po begrapscht habe. Die Staatsanwaltschaft stuft die Übergriffe als vorsätzlich ein.

Der Schauspieler bestritt, die beiden Frauen sexuell belästigt zu haben. Im Fall der Ausstatterin räumte er ein, sie an den Hüften berührt zu haben – betonte jedoch, dies sei nicht sexuell motiviert gewesen.

Polizei im Gericht, wo das Depardieu-Urteil verkündet wurde.
Polizei im Gericht, wo das Depardieu-Urteil verkündet wurde.(Bild: AP/Thomas Padilla)
Depardieu bei einem Gerichtstermin im März
Depardieu bei einem Gerichtstermin im März(Bild: EPA/CHRISTOPHE PETIT TESSON)

Verteidigung forderte Freispruch
Sein Anwalt Jérémie Assous forderte früh die Einstellung des Verfahrens wegen angeblicher Verfahrensmängel, sprach von „erfundenen Anschuldigungen“ und warf der Staatsanwaltschaft vor, entlastende Zeugen systematisch ignoriert zu haben.

In einem über dreistündigen Plädoyer griff er die Glaubwürdigkeit der Klägerinnen frontal an und stellte deren finanzielle Interessen in den Vordergrund. Gleichzeitig präsentierte er zahlreiche Entlastungszeugen aus Depardieus Umfeld. „Ich will, dass dieser Alptraum endet“, sagte der Anwalt. „Ich will, dass die Hölle, in die man Gérard Depardieu geworfen hat, aufhört.“

„Ich bin menschlich, aber oft unbeholfen“
Vor Gericht hat sich Depardieu selbst „menschlich, aber oft unbeholfen“ beschrieben. Seine grobe Art sei Teil seiner Persönlichkeit, doch sie bedeute nicht, dass er Frauen gegenüber übergriffig sei. Trotz der massiven Vorwürfe gegen ihn zeigte sich Depardieu uneinsichtig, was seine Wortwahl betrifft. „Es gibt einen Unterschied zwischen Derbheit und Vulgarität“, betonte er.

Dass seine Äußerungen als sexistisch oder unangemessen wahrgenommen würden, hielt er für eine Frage des gesellschaftlichen Wandels. „Jede Epoche hat ihre eigene Vulgarität, ihre eigene Sprache, ihren eigenen Slang.“ Dennoch gab er zu, dass er manchmal über das Ziel hinausschieße: „Ich sage Schweinereien.“ Doch für ihn seien sie nie mehr als das – Worte, die provozieren, aber nicht verletzen sollten.

Weitere Verfahren nicht ausgeschlossen
Bereits seit Jahren häufen sich Anschuldigungen sexueller Übergriffe gegen die französische Filmikone Depardieu. Einige von ihnen wurden auch anonym vorgebracht und nicht alle landeten bei der Justiz. Erstmals musste der Darsteller dafür nun vor Gericht.

Ein weiterer Prozess droht Depardieu wegen des Verdachts auf Vergewaltigung nach der Klage der Schauspielerin Charlotte Arnould. Depardieu streitet sämtliche Vorwürfe ab.

Gerard Depardieu in „Cyrano de Bergerac“
Gerard Depardieu in „Cyrano de Bergerac“(Bild: Everett Collection / picturedesk.com)
Christian Clavier & Gerard Depardieu in „ Asterix und Obelix gegen Caesar „
Christian Clavier & Gerard Depardieu in „ Asterix und Obelix gegen Caesar „(Bild: NG Collection / Interfoto / picturedesk.com)

Der preisgekrönte Schauspieler hat in mehr als 200 Filmen gespielt, viele sind zu Klassikern des Kinos geworden, wie „Cyrano von Bergerac“, „Asterix und Obelix“ und „Die letzte Metro“. Wegen der Vielzahl an Anschuldigungen sowie missbilligender Äußerungen ist er in Frankreich mittlerweile zur äußerst umstrittenen Figur geworden.

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