Welle reißt nicht ab

Hotel in Weltcup-Ort schlittert in die Pleite

Oberösterreich
05.05.2025 16:33

Dunkle Wolken über dem Triforet Hotel im Weltcup-Ort Hinterstoder. Über das Unternehmen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf 1,7 Millionen Euro. Trotz des dicken Minus wird die Fortführung des Hotels angestrebt. Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird noch geprüft. 

In finanzielle Turbulenzen schlitterte die Triforet Alpinresort GmbH in Hinterstoder. Am Handelsgericht Wien wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde. Das Unternehmen ist Teil der Alpin Family Gruppe, über die Ende April bereits ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde. 

Beide Verfahren werden am Handelsgericht Wien abgewickelt. Beim Triforet Hotel ist zwar die Geschäftsanschrift in Hinterstoder, die kaufmännischen und finanziellen Entscheidungen werden aber in der Zentrale in Wien getroffen.

44 Dienstnehmer betroffen
Gemäß eigenen Angaben sollen diesem Insolvenzverfahren 115 Gläubiger sowie 44 Dienstnehmer mit Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro betroffen sein.

Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird vor allem auf die massiven Änderungen im Kollektivvertrag der Dienstnehmer in Bezug auf Sonderzahlungen zurückgeführt. Diese Mehrausgaben wurden nur zu kleinen Teilen an die Konsumenten abgegeben. Ebenso mitverantwortlich soll ein deutlicher Rückgang an Zimmernächtigungen im ersten Quartal 2025 sein.

Lichter sollen nicht ausgehen
Angestrebt wird eine Fortführung des Betriebs. Die Entschuldung soll über  einen Sanierungsplan erfolgen. Hierfür wird den Gläubigern eine 20-prozentig Quote geboten, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Dieser soll aus der laufenden Betriebsfortführung finanziert werden.

Kreditorenverband prüft
Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Der Alpenländische Kreditorenverband wird auch der Frage nachgehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Zahlungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann. Von der Schuldnerin wurden auch bereits Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet.

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