"Verstand verloren"

Ehefrau getötet: Lebenslange Haft für 45-Jährigen

Österreich
05.09.2013 17:16
Jenem 45-Jährigen, der im November vergangenen Jahres seine Frau in der gemeinsamen Wohnung brutal getötet sowie seinen eigenen Sohn schwer verletzt hat, ist am Donnerstag im Wiener Straflandegericht der Prozess gemacht worden. Er wurde einstimmig wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tayfur C. hatte am 25. November 2012 in der Früh in der Wohnung in der Montleartgasse in Wien-Ottakring seine 45-jährige Ehefrau mit mehreren Messern sowie einem Holzprügel attackiert (siehe Infobox).

Der gemeinsame 21 Jahre alte Sohn, den der Vater kurz zuvor bereits mit einem 40 Zentimeter langen Ast-Stück im Schlaf niedergeschlagen hatte, versuchte - trotz einer stark blutenden Kopfwunde - seiner Mutter das Leben zu retten und ging dazwischen. Dabei versetzte der 45-Jährige dem jungen Studenten zwei Stiche in die Leber. Er überlebte nur knapp. Für die 43-jährige Ehefrau kam jedoch jede Hilfe zu spät - sie erlag ihren schweren Verletzungen.

Angeklagter: "Ich muss den Verstand verloren haben"
"Ich bin schuldig", gab der Angeklagte im Prozess zu Protokoll, dem Staatsanwältin Dagmar Pulker Mord und versuchten Mord anlastete. Seinen Sohn habe er allerdings nicht umbringen wollen: "Das ist mein Leben." Zum Tathergang selbst war dem ausgebildeten Heilmasseur wenig zu entlocken. Weshalb er seine Frau mit zehn Stich- und fünf Schnittverletzungen tötete, "erkläre ich nicht. Ich erkläre mir das auch nicht." Er müsse "in dem Moment wohl den Verstand verloren haben".

Geldprobleme und Familienstreitigkeiten
Das Paar hatte vor über 20 Jahren geheiratet und zwei Kinder großgezogen. Finanziell sah es nicht rosig aus, die Mutter musste schließlich als Putzfrau arbeiten gehen, damit dem Sohn und der 15 Jahre alten Tochter das Studium bzw. die schulische Ausbildung finanziert werden konnte. Der Ehemann brachte als Taxifahrer wenig Verdienst heim, nachdem er als selbstständiger Masseur in den Konkurs geschlittert war.

Geld sei aber "nie Thema gewesen", sagte Tayfur C. vor Gericht, der bemüht war, das Bild einer durchschnittlichen Ehe zu zeichnen. Es habe "normale Familienstreitigkeiten" über "Kinder, Schule, alltägliches Leben" gegeben. Eine halbe Stunde später sei man aber wieder versöhnt vor dem Fernseher gesessen. Das Leben sei "schwierig" gewesen, "aber ich habe nicht auf das Negative geschaut".

Sohn: "Er hat mir 20 Jahre mit meiner Mutter genommen"
Ein anderes Bild zeichnete jedoch der Sohn bei seiner Zeugenaussage. Er beschrieb den Vater als verbitterten Mann, der stets unzufrieden von der Arbeit nach Hause gekommen sei und die Mutter für sein unerfülltes Leben verantwortlich machte: "Er hat versucht, alles Negative auf ihren Rücken zu lasten. Es war immer schon so, dass er sich als Opfer gesehen hat." Auf die Frage, was dem Vater nicht gefallen habe, erwiderte der 21-Jährige: "Was hat ihm gefallen?"

Was seinen Vater dazu gebracht haben könnte, zu den Messern und dem Holzstück zu greifen, das dem Hund des 21-Jährigen üblicherweise als Spielzeug diente, konnte auch der Zeuge nicht beantworten. "Ich kann nicht sagen, dass er ein schlechter Vater war. Aber auf keinen Fall ein guter Ehemann", bemerkte der junge Mann, der am Ende seiner Einvernahme erklärte, er wolle nicht, dass Tayfur C. noch einmal aus dem Gefängnis kommt: "Er ist mein Vater. Aber er hat mir mindestens 20 Jahre Zeit mit meiner Mutter weggenommen."

Laut psychiatrischem Gutachten sei Tayfur C., der die U-Haft wegen einer aktuellen Depression im Otto-Wagner-Spital verbracht hatte, zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig gewesen. Dennoch weise er eine "auffällige Persönlichkeitsstruktur" auf.

Angeklagter einstimmig für schuldig befunden
Der 45-Jährige wurde wegen Mordes an seiner Ehefrau von den Geschworenen einstimmig für schuldig befunden. Der Angriff auf den Sohn wurde mit 6:2 Stimmen als versuchter Mord gewertet. Erschwerend wertete das Gericht "die Brutalität der Vorgangsweise" sowie "das Ausnützen der Hilflosigkeit der Opfer", wie der Richter erläuterte. Bei Abwägen aller Umstände habe in diesem Fall nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Tayfur C. erbat drei Tage Bedenkzeit.

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