Der Nationalrat hat am Freitag entschieden, dass vertriebene Ukrainer in Österreich weiterhin sozial abgesichert werden. Vertriebene bleiben krankenversichert. Alle Parteien – bis auf die FPÖ – haben der Verordnung zugestimmt.
„Die Menschen haben nicht freiwillig ihr Land verlassen. Sie sind Opfer eines Angriffskriegs. Dementsprechend ist es ein Akt der Solidarität Österreichs und für mich selbstverständlich, dass diese Menschen auch weiterhin medizinische Unterstützung bekommen, wenn sie diese brauchen“, erklärte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) per Aussendung.
Durch die rechtliche Regelung bestehe für alle, die aufgrund des Krieges in der Ukraine bei uns Schutz gesucht haben, Rechtssicherheit hinsichtlich der medizinischen Versorgung.
„Ich möchte mich bei allen Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen bedanken, die der Verordnung ihre Zustimmung gegeben haben – ihnen ist die gesundheitliche Absicherung der aus der Ukraine vertriebenen Menschen ebenfalls ein großes Anliegen“, so die Sozialministerin.
Verordnung lief aus
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine waren die nach Österreich geflohenen Ukrainerinnen und Ukrainer durch eine Verordnung der Bundesregierung geschützt. Diese war – wie berichtet – nun ausgelaufen. Betroffen wären jene Personen gewesen, die keine Grundsicherung beziehen. Die ÖGK verwies auf ihrer Website auf die Möglichkeit einer Selbstversicherung.
Die Behauptung, die Maßnahme wäre deswegen ausgelaufen, weil die Betroffenen genug Geld hätten, um sich selbst zu versichern, wies die ÖGK zurück. „Die Österreichische Gesundheitskasse ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zur Krankenversicherung umzusetzen und hat lediglich auf die Möglichkeit einer Selbstversicherung hingewiesen“, hieß es in einer Stellungnahme, in der auch die Verlängerung der Maßnahme begrüßt wurde.
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