Er ist amtsbekannt und soll nicht zum ersten Mal mit einem gestohlenen Fahrzeug unterwegs gewesen sein. In der Nacht zum Donnerstag „borgte“ sich der 13-jährige Slowake in Pasching wieder ein Auto aus. Dessen Besitzer hatte es ihm offenbar aber leicht gemacht: Die Türen waren unverschlossen, der Schlüssel lag in einem Fach im Wageninneren.
Am Donnerstag wurde gegen 01.15 Uhr früh eine Polizeistreife in der Linzer Herrenstraße auf ein Auto aufmerksam, das nur mit Standlicht unterwegs war. Nachdem die Beamten das Blaulicht eingeschaltet hatten, hielt der Pkw an.
13-Jähriger bereits amtsbekannt
Hinterm Steuer saß ein Milchgesicht: Der amtsbekannte 13-Jährige, der im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Amstetten in einer betreuten Wohngruppe in Pasching untergebracht ist. Er gab zu, den Wagen kurz nach Mitternacht dort gestohlen zu haben.
Das Fahrzeug dürfte laut dem aus der Slowakei stammenden Buben unversperrt gewesen sein, der Schlüssel lag in einem Fach unter dem Lenkrad im Wageninneren.
Gegen 02.30 Uhr wurde der 13-Jährige seinem Betreuer übergeben und zurück in die Wohngruppe nach Pasching gebracht, der Wagen dem Zulassungsbesitzer zurückerstattet. Sanktionen für sein Verhalten wird es für den Knaben keine geben: Er ist noch strafunmündig.
Forderung nach Reduktion der Strafmündigkeit
„Wir können von Glück reden, dass bei der unerlaubten Spritztour mit dem gestohlenen Auto kein Mensch zu Schaden gekommen ist“, sagt der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ) und fordert erneut eine Reform des Jugendstrafrechts. „Viele der jungen Täter verhöhnen unsere Gesellschaft. Sie sind sich über ihre Taten durchaus bewusst, wissen aber auch, dass sie erst ab 14 Jahren mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.“
Raml tritt für eine partielle Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahren ein: „Wenn im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von Experten festgestellt wird, dass ein jüngerer Täter im Rahmen seiner tatsächlichen Einsichtsfähigkeit die nötige Reife besitzt, um sein Handeln nachzuvollziehen, sollten Konsequenzen ermöglicht werden.“ In schweren und wiederholten Fällen sei eine Herabsetzung der Deliktsfähigkeit geboten.
Wer gegen Strafgesetze verstößt, sollte dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden können, lautet das Hauptargument der Befürworter einer Herabsetzung der Strafmündigkeit. Ein Argument, das schwer von der Hand zu weisen ist.
Dass Gefängnisaufenthalte aus jungen Tätern aber keine besseren Menschen machen, ist bekannt. Sinnvoller wäre, wenn minderjährige Kriminelle zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden könnten.
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