Im Krankheitsfall

Hundstorfer: Zeitausgleich mit Urlaub gleichsetzen

Österreich
02.08.2013 11:34
Sozialminister Rudolf Hundstorfer findet es "nicht gerecht", dass ein Krankenstand einen Urlaub unterbricht, nicht aber einen Zeitausgleich. Das hatte am Mittwoch der Oberste Gerichtshof entschieden. Die Begründung der Richter: Zeitausgleich sei eine "bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht" und diene - anders als der Urlaub - nicht primär der Erholung. Hundstorfer will nun Zeitausgleich und Urlaub im Fall einer Erkrankung gleichstellen.

Hundstorfer forderte am Freitag im Ö1-"Morgenjournal" eine Änderung des Gesetzes. "Ich werde mich sehr rasch um eine Gesetzesreparatur bemühen. Das Urteil ist ein Schlag für all jene, die ihre Überstunden in einen Zeitausgleich umwandeln wollen", so der Minister.

"Gib mir das Geld und lass mich in Ruhe" nicht zielführend
Der SPÖ-Politiker befürchtet unter den derzeitigen Voraussetzungen, "dass da niemand mehr auf Zeitausgleich geht, sondern ein jeder sagt: 'Bitte gib mir das Geld und lass mich in Ruhe'". Eine Gleichstellung von Zeitausgleich und Urlaub im Krankheitsfall sei jedoch "wahrscheinlich erst in der neuen Legislaturperiode möglich". In einer Reaktion auf Hundstorfers Vorstoß meinte VP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, er wolle "das Thema aber in jedem Fall in den Regierungsverhandlungen diskutieren".

Der OGH hatte zwei Tage zuvor entschieden, dass während eines Zeitausgleichs kein Anspruch auf Krankenstandstage besteht. Im Urlaub dagegen kann man sich die betreffenden Tage sehr wohl in Krankenstandstage umwandeln lassen. Die Honorierung für geleistete Überstunden geht somit verloren.

Auch AK gegen OGH-Urteil
Kritik kam auch von der Arbeiterkammer: "Wenn man jetzt als Arbeitnehmer zum Beispiel eine Woche Zeitausgleich vereinbart hat und man wird in dieser Woche krank, hat man Pech", so AK-Experte Wolfgang Nagelschmied. Das Problem sei, dass es im Gegensatz zum Urlaub für den Zeitausgleich keine angemessene Möglichkeit zur Klage gebe.

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