Die Umweltschutzorganisationen GLOBAL 2000 und Naturschutzbund Österreich ziehen gegen Probebohrungen für Öl und Gas in Molln in nächster Instanz vor das Landesverwaltungsgericht.
„Die rücksichtslose Zerstörung von wertvollen Naturräumen für die Ausbeutung fossiler Energie, die dann auch noch unser Klima aufheizen, muss aufhören.Oberösterreich sollte seine Naturjuwele viel stärker schützen und auf naturverträgliche, erneuerbare Energien setzen. Wir hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation folgt und der Zerstörung von Natur für die kurzsichtigen Profitinteressen eines australischen Öl- und Gasunternehmens einen Riegel vorschiebt,“ erklärt Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.
„Dürfen wertvolle Natur nicht weiter opfern“
Auch für Birgit Mair-Markart, Geschäftsführerin des Naturschutzbundes Österreich ist sonnenklar: „Wir dürfen wertvolle Natur nicht weiter opfern für kurzsichtige und einseitige Interessen. Es braucht eine Energiewende, die auf Energieeffizienz und Energiesparen setzt – mit den für Klima UND Natur schonendsten Mitteln. Wir sind zuversichtlich, dass Recht und Vernunft weitere Probebohrungen verhindern werden.“
„In den Diskussionen um Standorte für Windräder hat Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner auf die Wichtigkeit des Schutzes der Natur hingewiesen. Warum diese Prioritätensetzung gerade hier, im Vorfeld des Nationalparks, direkt neben dem wertvollen artenreichen Naturraum des Naturschutzgebietes Jaidhaus, nicht gelten soll, ist für uns nicht nachvollziehbar“, kritisiert die Bürgerinitiative Pro Natur Steyrtal weiter.
Verfassungswidrig
Bereits im Dezember haben die Organisationen Beschwerde gegen den Bescheid des LandesOberösterreich, der weitere Probebohrungen erlaubt, eingebracht und eine aufschiebende Wirkung beantragt. Damit sollte sichergestellt werden, dass wertvolle Natur nicht zerstört wird, bis eine Entscheidung über die Beschwerde gefällt wird. Diese aufschiebende Wirkung wurde vom LandOberösterreichper Bescheid Anfang Jänner abgelehnt.
Hoffnung auf Erfolg
Die Umweltschutzorganisationen legen nun gegen diesen Bescheid vor dem Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein und erhoffen sich gute Chancen auf Erfolg. Denn zuvor hat der Verfassungsgerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden nach dem OÖ Naturschutzgesetz als verfassungswidrig aufgehoben wird. Die Lage ist nun also neu zu bewerten.
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